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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt für Bodenmanagement Fulda

- Flurbereinigungsbehörde -

Washingtonallee 1, 36041 Fulda

Tel.-Nr.: +49 (611) 535-1000, Fax-Nr.: +49 (611) 327 605 200

E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-FD-05-16-52-01-B-0004#006

Flurbereinigungsverfahren Hünfeld B84

Verfahrens-Nr.: UF 1652

Ladung zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse

an alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens

Hünfeld B84 - UF 1652 -, Landkreis Fulda

Im Flurbereinigungsverfahren Hünfeld B84 wird hiermit ein Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie zur Einsichtnahme und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl.m I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung anberaumt.

Ist die Durchführung eines Erörterungstermins oder einer mündlichen Verhandlung angeordnet, genügt aufgrund der Covid-19-Pandemie die Durchführung einer ersatzweisen Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 - in der derzeit geltenden Fassung.

Die den Anhörungstermin ersetzende Online-Konsultation wird ab

Montag, dem 22. August 2022 ab 10:00 Uhr

unter der Internetadresse

https://hvbg.hessen.de/UF1652

bis zum Abschluss der Auslegung der Wertermittlungsergebnisse am 01. September 2022 allen Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zugänglich gemacht.

In der Online-Konsultation wird auch kurz über den weiteren Ablauf des Flurbereinigungs-verfahrens informiert. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Online-Konsultation über das Internet abzurufen, kann Ihnen diese auch auf Anfrage postalisch zugesandt werden.

Alle Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung werden zur Einsichtnahme für die Beteiligten wie folgt ausgelegt:

Vereinshaus Roßbach

Weinbergstraße 5A, 36088 Hünfeld

am Dienstag,

den 30. August 2022

von 09.00 bis 15.30 Uhr

am Mittwoch,

den 31. August 2022

von 09.00 bis 15.30 Uhr

am Donnerstag,

den 01. September 2022

von 09.00 bis 15.30 Uhr

In den oben genannten Zeiten stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Erläuterung und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgt eine Einsichtnahme ausschließlich unter vorheriger Termin-vereinbarung.

Wer keine Fragen zur Bewertung hat und keine Einwendungen erheben will, braucht den Termin zur Einsichtnahme nicht wahrzunehmen.

Bei zu großem Terminandrang kann der oben genannte Zeitraum ggf. um wenige Tage verlängert werden. Auf die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird hingewiesen.

Jeder Beteiligte (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) kann Einwendungen ab der Online-Konsultation bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Die Abgabe von mündlichen Erklärungen zur Niederschrift in dem Anhörungstermin kann durch die ersetzende Online-Konsultation faktisch nicht erfolgen. Gemäß § 4 PlanSiG wird den Beteiligten daher die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich oder elektronisch zu äußern.

Darüber hinaus ist eine Aufnahme von mündlichen Einwendungen zur Niederschrift im Rahmen der o. a. Einsichtnahme möglich.

Die Einwendungen sind keine förmlichen Rechtsbehelfe, sondern Anregungen zur Änderung der Wertermittlung.

Teilnehmer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen Eigentümerinnen und Eigentümern gleich.

Nebenbeteiligte sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Körperschaften, die rechtliche Interessen im Flurbereinigungsgebiet oder im Flurbereinigungsverfahren zu wahren haben oder geltend machen können (vgl. § 10 FlurbG). Ihre aus öffentlichen Büchern ersichtlichen Rechte sollen durch die Übertragung auf mindestens wertgleiche neue Grundstücke gewahrt werden.

Jedem Teilnehmer wird ein seine Grundstücke betreffender Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ zugestellt, der bei einem etwaigen Termin zur Einsichtnahme mitzubringen ist. In diesem sind die im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke mit Fläche, Wert und weiteren Angaben aufgeführt. Des Weiteren erhält jeder Teilnehmer ein „Merkblatt zur Wertermittlung“.

Beteiligte, die den „Nachweis des Alten Bestandes“ nicht erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, sich zwecks Aushändigung dieser Unterlagen an das Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1 in 36041 Fulda zu wenden.

Alle zur Legitimation (Vertretungsbefugnis) dienenden Papiere sind zur Einsichtnahme mitzubringen.

Beteiligte, die persönlich an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke sind erhältlich beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1 in 36041 Fulda oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1652 abgerufen werden.

Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist amtlich zu beglaubigen. Dies kann zum Beispiel durch die Gemeindeverwaltung oder den Ortsvorsteher erfolgen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.

Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

Veröffentlichung

Diese Ladung zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse gem. § 32 FlurbG wird in den Flurbereinigungsgemeinden Hünfeld und Burghaun sowie in den an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Gemeinden Eiterfeld, Rasdorf und Nüsttal öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den

Im Auftrag

(LS)

Pardun
Vermessungsdirektor