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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 30/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aktuelles aus der Landwirtschaft...

Mitgliedschaft der Marktgemeinde Eiterfeld in der "Arbeitsgemeinschaft

Land- und Wasserwirtschaft" im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Wetterdaten vom 17. Juli bis zum 23. Juli 2023

Eichhof

202m über NN

Alh.-Niedergude

285m über NN

Niederschläge (mm)

0

12

Lufttemperatur (°C)

min/max

7,5 / 28,3

8,2 / 26,3

Bodentemperatur (°C)

in 5 cm Tiefe am 23.07.

18,5

18,1

Pflanzenbau: Prognosen und Empfehlungen

Herbst-Nmin-Reduzierung und Zwischenfruchtanbau

Um den Unkraut- bzw. vor allem in diesem Jahr starken Ungrasdruck sowie Ausfallsamen zu bekämpfen ist eine Bodenbearbeitung unerlässlich. Dennoch sollte die mechanische Bekämpfung möglichst flach erfolgen und zeitlich auf das Auflaufgeschehen abgestimmt sein. Eine tiefe Bearbeitung sollte möglichst spät stattfinden (z.B. bei Weizen nach Raps). Dies reduziert die Mineralisation und fördert gleichzeitig das Bekämpfen von Ungrassamen. Problematisch ist es bei hohen Strohmengen auf der Fläche. Die 2. Bodenbearbeitungsmaßnahme muss dementsprechend tief erfolgen und das Stroh gut in den Boden einmischen. Der Strohrotte sollte dann etwas Zeit gegeben werden bevor die Aussaat erfolgt. Eine dritte Einarbeitung bringt Vorteile für die Strohrotte, fördert aber auch die Mineralisation. Hier sollte abgewogen werden.

Sollte eine Sommerung folgen, empfiehlt sich aus bekannten Gründen der Anbau einer Zwischenfrucht: N-Konservierung für die Folgefrucht, Humusaufbau, Bodenstrukturförderung, Unkrautunterdrückung - Wichtig ist eine zeitige Aussaat und ggf. das Sicherstellen des Abfrierens durch Maßnahmen im Winter. Auch im Rahmen von GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten“ ist der Anbau von Zwischenfrüchten anzuraten. - GLÖZ 6: 80% des AL muss eine Bodenbedeckung aufweisen. - Es ist also möglich auf 20 % der Ackerfläche eine Winterfurche liegen zu lassen. Auch hier ist es jedoch von Vorteil N-konservierende Maßnahmen zu ergreifen in Form eines Zwischenfruchtanbaus und eines späten Einsatzes des Pfluges. Nach GLÖZ 6 zählt eine Stoppelbrache auch dann als Bodenbedeckung, wenn einmalig eine Stoppelbearbeitung durchgeführt wurde.

Philipp Pfister, AGLW, 06623-933 420

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.

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... für die Landwirtschaft

Zudem steht Ihnen für die landwirtschaftliche Beratung und zu Fragen zum Grundwasserschutz Herr Pfister unter der Telefonnummer 06623/933-420 zur Verfügung.