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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Kindertagesstätten

Durch den Neubau der Kinderkrippe Bauernhofhelden Leibolz und die Erweiterung der Öffnungszeiten für die Kindertagesstätte St.-Joseph Großentaft analog Arzell und Ufhausen musste die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten zum 01.09.2024 angepasst werden. Die Benutzungsgebühren bleiben unverändert.

Amtliche Bekanntmachung

4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2022 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S.142 zuletzt geändert am 16.02.2023 GVBl. S.90, 93 und; §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 21.12.2022 BGBl I S. 2824; 2023 I Nr. 19 hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld in Ihrer Sitzung am 12.07.2024 nachstehende 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld beschlossen:

Artikel 1:

§ 2 Benutzungsgebühren- erhält folgende Fassung:

(1)

Die Benutzungsgebühren betragen:

für Kinder ab 3 Jahre

a)

in der Kindertagesstätte Arzell

Kernzeit (5,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

67,50 € pro Kind und Monat

Ganztags (9,0 Stunden)1)

202,50 € pro Kind und Monat

b)

in der Kindertagesstätte Eiterfeld

Kernzeit (6,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(4 Stunden)

90,00 € pro Kind und Monat

Ganztags (10,0 Stunden)1)

225,00 € pro Kind und Monat

c)

in der Kindertagesstätte Großentaft

Kernzeit (5,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

67,50 € pro Kind und Monat

Ganztags (9,0 Stunden)1)

202,50 € pro Kind und Monat

d)

in der Kindertagesstätte Leibolz

Kernzeit (5,5 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

67,50 € pro Kind und Monat

Ganztags (9,0 Stunden)1)

202,50 € pro Kind und Monat

e)

in der Kindertagesstätte Ufhausen

Kernzeit (5,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

67,50 € pro Kind und Monat

Ganztags (9,0 Stunden)1)

202,50 € pro Kind und Monat

1)Eine Satzung, die nicht die Höhe der Gebühren erkennen lässt, von denen die Eltern freigestellt werden, ist lt. Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration nicht konform mit den Regelungen der Landesförderung.

für Kinder von 1 bis 3 Jahre

a)

in der Kindertagesstätte Arzell

Kernzeit (5,0 Stunden)

170,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

230,00 € pro Kind und Monat

b)

in der Kindertagesstätte Eiterfeld

Kernzeit (6,0 Stunden)

200,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

260,00 € pro Kind und Monat

c)

in der Kindertagesstätte Großentaft

Kernzeit (5,0 Stunden)

170,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

230,00 € pro Kind und Monat

d)

in der Kindertagesstätte Leibolz

Kernzeit (5,5 Stunden)

185,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

230,00 € pro Kind und Monat

e)

in der Kindertagesstätte Ufhausen

Kernzeit (5,0 Stunden)

170,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

230,00 € pro Kind und Monat

(2)

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte der Marktgemeinde Eiterfeld, wird nur für ein Kind die Gebühr erhoben.

(3)

Besucht ein Kind einer/eines Alleinerziehenden eine Kindertagesstätte der Marktgemeinde Eiterfeld, werden die Benutzungsgebühren wie folgt erhoben:

für Kinder ab 3 Jahre

a)

in der Kindertagesstätte Arzell

Kernzeit (5,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

60,00 € pro Kind und Monat

b)

in der Kindertagesstätte Eiterfeld

Kernzeit (6,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(4 Stunden)

80,00 € pro Kind und Monat

c)

in der Kindertagesstätte Großentaft

Kernzeit (6,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

20,00 € pro Kind und Monat

d)

in der Kindertagesstätte Leibolz

Kernzeit (5,5 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

60,00 € pro Kind und Monat

e)

in der Kindertagesstätte Ufhausen

Kernzeit (5,0 Stunden)

0,00 € pro Kind und Monat

Betreuungszeit über 6 Stunden

(3 Stunden)

60,00 € pro Kind und Monat

für Kinder von 1 bis 3 Jahre

a)

in der Kindertagesstätte Arzell

Kernzeit (5,0 Stunden)

160,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

215,00 € pro Kind und Monat

b)

in der Kindertagesstätte Eiterfeld

Kernzeit (6,0 Stunden)

190,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

245,00 € pro Kind und Monat

c)

in der Kindertagesstätte Großentaft

Kernzeit (5,0 Stunden)

160,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

215,00 € pro Kind und Monat

d)

in der Kindertagesstätte Leibolz

Kernzeit (5,5 Stunden)

175,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

215,00 € pro Kind und Monat

e)

in der Kindertagesstätte Ufhausen

Kernzeit (5,0 Stunden)

160,00 € pro Kind und Monat

Ganztags

215,00 € pro Kind und Monat

Als Alleinerziehende gelten Nichtverheiratete sowie Verheiratete, die von ihrem Ehegatten/Partner dauernd getrennt leben und wirtschaftlich allein für ihr Kind sorgen.

(4)

Soweit das Land Hessen der Marktgemeinde Eiterfeld jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, erhebt die Marktgemeinde Eiterfeld, soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde, keine Benutzungsgebühren nach § 2 dieser Satzung.

Artikel 2:

Inkrafttreten

Diese 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Marktgemeinde Eiterfeld tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Eiterfeld, 12.07.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Scheich, Bürgermeister

Vorstehende 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Marktgemeinde Eiterfeld vom 12.07.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Eiterfeld, 26.07.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Scheich, Bürgermeister