Bebauungsplan Nr. 10 „Furtwiesen“ im Ortsteil Ufhausen
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung hat am 02.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Furtwiesen“ im Ortsteil Ufhausen beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines in Ufhausen ansässigen Gewerbebetriebes der Baubranche durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Eiterfeld ist das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 ff BauGB mit Umweltprüfung und Umweltbericht.
Das geplante Gewerbegebiet liegt am östlichen Ortsrand von Ufhausen an der St. Laurentius-Straße (Landesstraße 3380) und umfasst das Flurstück 19/4 der Flur 13 in der Gemarkung Ufhausen mit einer Fläche von ca. 4.500 m². Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich. Im weiteren Verfahren werden gegebenenfalls weitere Flächen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich der Eingriffe in den Bebauungsplan sowie Leitungsrechte über das südlich angrenzende Flurstück 67/1 für die Ableitung der Oberflächenwässer und eine Teilfläche des Flurstücks 114/9 (Straßenparzelle der L 3380) zur Verlängerung des Gehweges in der „St. Laurentiusstraße“ bis zum Gewerbegebiet einbezogen.
Eiterfeld, den 20.07.2026