Beim Ordnungsamt der Marktgemeinde Eiterfeld häufen sich die Beschwerden darüber, dass innerhalb der Marktgemeinde Eiterfeld, insbesondere in den Ortsteilen Leibolz und in Eiterfeld, auf Gehwegen gänzlich oder teilweise geparkt wird. Hierdurch können Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder auch Personen mit Kinderwagen diesen nicht ungehindert passieren und müssen auf den Fahrbahnbereich ausweichen, was ein enormes Gefahrenpotential dargestellt.
Bitte beachten Sie daher, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist!
Erlaubt ist dies nur, wenn durch die entsprechende Beschilderung gem. Straßenverkehrsordnung (StVO), zB. VZ 315-55, darauf hingewiesen wird.
Zudem wird verbotswidriges Parken auf Gehwegen mit einem Bußgeld geahndet, wenn entsprechende Anzeigen beim Ordnugnsamt der Marktgemeinde Eiterfeld erfolgen.