Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung zur Zahlung von Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2022
zur Zahlung von Steuern und Abgaben
für das 3. Quartal 2022
Die 3. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2022 ist am 15. August 2022 fällig.
Sofern kein Bankeinzug bzw. Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die fällige Rate spätestens bis zum 15. August 2022 auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld zu überweisen.
Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.
Eiterfeld, 02.08.2022
Gemeindekasse Eiterfeld
gez. Oss(Kassenverwalter)