Die 3. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 ist am
15. August 2025 fällig.
Sofern kein Bankeinzug bzw. Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die fällige Rate spätestens bis zum 15. August 2025 auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld zu überweisen.
Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.
| Eiterfeld, 04.08.2025 | Gemeindekasse Eiterfeld gez. Oss (Kassenverwalter) |