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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

für das 3. Quartal 2022

Die 3. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2022 ist am

15. August 2022 fällig.

Sofern diese Zahlungen bis dahin nicht geleistet wurden oder ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankeinzug nicht erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, unverzüglich die fällige Rate auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld einzuzahlen oder zu überweisen.

Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.

Die Mahnung der Rückstände mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen beginnt am 29.08.2022. Die aus einer Mahnung entstehenden Nebenforderungen werden vorrangig ausgebucht.

Eiterfeld, den 09. August 2022

Gemeindekasse Eiterfeld
gez. Oss(Kassenverwalter)