| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung hat am 14.07.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Ehrenmal“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Ortsteil Leimbach beschlossen. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Mit einer Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Durch die Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden geschaffen werden.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die beiden Flurstücke 23/3 und 23/4 der Flur 7 in der Gemarkung Leimbach. Lage und Abgrenzung der Ergänzungssatzung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat am 14.07.2022 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Am Ehrenmal“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Mit einer Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann nach den Vorschriften des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils).
Durch die Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden geschaffen werden.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die beiden Flurstücke 23/3 und 23/4 der Flur 7 in der Gemarkung Leimbach. Lage und Abgrenzung der Ergänzungssatzung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Für die Beurteilung der Lärmbelastung im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung durch Verkehrslärm der L 3171 (Betzenröder Straße) wurde im Juni 2022 ein Gutachten durch den TÜV Hessen erstellt.
Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung und dem Gutachten zur Verkehrslärmbelastung des Plangebietes liegen in der Zeit vom
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Zimmer 306 während der allgemeinen Dienststunden jeweils
| Montag | von | 08:00 - 12:00 Uhr und |
| 13:30 - 15:30 Uhr | ||
| Dienstag | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von | 08:00 - 12:00 Uhr und |
| von | 13:30 - 18:00 Uhr | |
| Freitag | von | 08:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Ergänzungssatzung.
Die Planunterlagen können über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter:
www.eiterfeld.de -> Amtliches aus Eiterfeld -> aktuelle Bauleitplanung
eingesehen werden.
Stellungnahmen zu dem Vorentwurf der Ergänzungssatzung können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld abgegeben werden.
Eiterfeld, den 09.09.2022