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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

Flurbereinigungsbehörde

Gz.: 23.1-HR-05-26-25-01-B-0004#001
Flurbereinigungsverfahren Hohenroda Ulstersack
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In dem Flurbereinigungsverfahren

Hohenroda Ulstersack - VF 2625 -
Landkreis Hersfeld-Rotenburg

werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung festgestellt.

Gründe

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 13.07.2022 für die Beteiligten öffentlich ausgelegen und wurden ihnen durch eine Online-Konsultation in dem Zeitraum vom 31.05.2022 bis 13.07.2022 erläutert.

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wurde ein Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ sowie ein Informationsblatt „Erläuterungen der Wertermittlungsergebnisse“ zugestellt.

Vorgetragene Einwendungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung wurden zwischenzeitlich überprüft. Sofern diese begründet waren, wurden diese ausgeräumt oder behoben und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde ein geänderter Nachweis des Alten Bestandes zugestellt.

Bekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Hohenroda sowie den Gemeinden Philippsthal, Friedewald, Schenklengsfeld, Eiterfeld, Buttlar und Unterbreizbach öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2625 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Wertermittlungsfeststellung kann binnen eines Monats bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze), Widerspruch erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Homberg (Efze), den 23.08.2022

Im Auftrag
gez.
 —  (LS)
Fisahn
Verfahrensleiter