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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 36/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Matthäusmarkt in Eiterfeld erfordert Straßensperrungen und Umleitungen

Baustelle macht Ampelregelung erforderlich

Eiterfeld. Der Matthäusmarkt am Sonntag, 15. September 2024, in Eiterfeld macht es erforderlich, dass die Straßen „Am Amtsgericht“ und die Landesstraße 3170 „Bahnhofstraße“ beginnend ab der Kreuzung mit der Landesstraße 3171 und der Landesstraße 3380 in der Ortsmitte von Eiterfeld bis zur Einmündung in die „Siedlungsstraße“ am Sonntag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr voll gesperrt werden, so die Straßenverkehrsbehörde der Marktgemeinde Eiterfeld.

Auch die Parkplätze am Amtsgerichtsgebäude und am Rathaus werden gesperrt. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr in der Bahnhofstraße erfolgt über die Landesstraße 3171 „Fürstenecker Straße“, Landesstraße 3380 „Lindenallee“ und die „Siedlungsstraße“ und in umgekehrter Richtung über die „Siedlungsstraße“, “Gartenstraße“, „Berliner Straße“, „Lindenallee“, „Fürstenecker Straße“. Aufgrund der bestehenden Baustelle an der L 3170 wird der Straßenverkehr in einem Teilbereich der Umleitungsstrecke durch Ampeln geregelt. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, insbesondere die bestehenden Einbahnstraßenregelungen innerhalb der Umleitungsstrecke zu beachten.

Besucherinnen und Besucher des Matthäusmarktes werden auch gebeten, die Parkplätze im Freizeitgelände „Am Hain“, “Am Badepark“, im Gewerbepark „Im Leibolzgraben“ und an der Mehrzweckhalle sowie am Feuerwehrhaus in Arzell zu nutzen. Die An- und Abfahrtsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. An den Sperrpunkten werden Einweiser eingesetzt.

Außerdem können Kraftfahrzeuge in den Straßen der angrenzenden Wohngebiete geparkt werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Seitenabstand von mindestens 3 Metern zwischen parkenden Fahrzeugen als Rettungsgasse freizuhalten ist. Innerhalb der ausgeschilderten Umleitungsstrecke wird beidseitig Haltverbot angeordnet.