Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 einschl. der erteilten Genehmigungen sowie Auslegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025
Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung geben wir nachstehend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 einschl. der erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt.
Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom
08.09.2025 - 12.09.2025 und vom 15.09.2025 - 16.09.2025
einschließlich, im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 (Ebene 2), jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.
Eiterfeld, 05.09.2025
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Hauke, Bürgermeisterin
1. Haushaltssatzung 2025
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 23.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird |
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| im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.543.942 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 23.299.089 EUR |
| mit einem Saldo von | -2.755.147 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | -2.755.147 EUR |
| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -1.364.597 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.240.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.551.574 EUR |
| mit einem Saldo von | -3.311.574 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.000.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 537.929 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.462.071 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf |
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| des Haushaltsjahres von | -2.214.100 EUR |
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.600.000 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§5
Nachrichtlich:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2025 in der Hebesatzsatzung vom 31.10.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 245 v.H. | |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 200 v.H. 1) | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 375 v.H. | |
1) Durch Beschluss der Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 05.06.2025 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 200 v.H. auf 255 v.H. geändert.
§6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am
beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 Abs. 1 HGO gelten
| a) | im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes |
| b) | im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes, als unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO. |
In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Eiterfeld, den 23.01.2025
Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung
Fulda, 28.08.2025
G E N E H M I G U N G
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von 3.000.000,-- Euro (in Worten: "drei Million Euro")
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.600.000,-- Euro
(in Worten: "zwei Millionen sechshunderttausend Euro")
3.
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,-- Euro (in Worten: "eine Million Euro")