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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigung der Haushaltssatzung 2025

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 einschl. der erteilten Genehmigungen sowie Auslegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025

Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung geben wir nachstehend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 einschl. der erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt.

Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom

08.09.2025 - 12.09.2025 und vom 15.09.2025 - 16.09.2025

einschließlich, im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 (Ebene 2), jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.

Eiterfeld, 05.09.2025

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld

gez. Hauke, Bürgermeisterin

1. Haushaltssatzung 2025

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 23.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.600.000 EUR festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§5

Nachrichtlich:

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2025 in der Hebesatzsatzung vom 31.10.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

245 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

200 v.H. 1)

2.

Gewerbesteuer auf

375 v.H.

1) Durch Beschluss der Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 05.06.2025 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 200 v.H. auf 255 v.H. geändert.

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am

beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 Abs. 1 HGO gelten

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes, als unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO.

In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Eiterfeld, den 23.01.2025

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Hauke
Bürgermeisterin

Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung

Fulda, 28.08.2025

G E N E H M I G U N G

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von 3.000.000,-- Euro (in Worten: "drei Million Euro")

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.600.000,-- Euro

(in Worten: "zwei Millionen sechshunderttausend Euro")

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,-- Euro (in Worten: "eine Million Euro")

In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
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