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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld, Ortsteil Eiterfeld

Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet Lebensmittel-, Textil- und Getränkemarkt“ im Bereich „Bahnhofstraße“ - 2. Änderung

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet Lebensmittel-, Textil- und Getränkemarkt“ im Bereich „Bahnhofstraße“ - 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Mit der 2. Änderung sollen im Bereich der südlich der Bahnhofstraße (Landesstraße L 3170) bestehenden Einzelhandelsnutzungen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Umnutzung eines bereits bestehenden Gebäudes geschaffen werden, um somit sowohl gegenwärtig als auch künftig entsprechende Entwicklungsspielräume bei der konkreten Grundstücksnutzung zu eröffnen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 12, das Flurstück 42/18 und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist unter der angegebenen Internet-Adresse anhand der Planunterlagen oder im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Ebene 3, Zimmer 306, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet Lebensmittel-, Textil- und Getränkemarkt“ im Bereich „Bahnhofstraße“, der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Nahversorgung Bahnhofstraße“ von 2008 erstmalig geändert wurde. Für den Bereich wird gegenwärtig ein Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt. Da seitens des Grundstückseigentümers die Nachnutzung des leerstehenden Verkaufsgebäudes durch ein Fitness-Studio vorgesehen ist, bedarf es nunmehr einer formalen Änderung des Bebauungsplanes. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll demnach die bisherige textliche Festsetzung zu den im Sondergebiet SO 1 zulässigen Nutzungen dahingehend angepasst werden, dass neben den bisherigen zulässigen Nutzungen ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden können. Im Zuge dessen entfällt auch der bisherige Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben aus der Festsetzung. Alle sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des rechtswirksamen Bebauungsplanes von 2008 sollen hingegen unverändert fortgelten. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt durch Aufstellung eines sogenannten Textbebauungsplanes ohne Planzeichnung.

Der Entwurf des Textbebauungsplanes wird in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im Internet unter der Adresse www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html veröffentlicht.Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Ebene 3, Zimmer 306. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:

Montag und Dienstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@eiterfeld.de möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eiterfeld, 07.09.2026

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
Dana Hauke, Bürgermeisterin

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet Lebensmittel-, Textil- und Getränkemarkt“ im Bereich „Bahnhofstraße“ - 2. Änderung

Abbildung genordet, ohne Maßstab