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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld

für das Haushaltsjahr 2022

einschl. der erteilten Genehmigungen sowie Auslegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung geben wir nachstehend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 einschl. der erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt.

Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom

26.09.2022 - 30.09.2022

und vom

04.10.2022 - 05.10.2022

einschließlich, im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 (Ebene 2), jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.

Eiterfeld, 23.09.2022

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister
Haushaltssatzung 2022

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. l S. 915), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 26.01.2022 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

17.237.238

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.722.364

EUR

mit einem Saldo von

-2.485.126

EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0

EUR

mit einem Saldo von

EUR

mit einem Fehlbedarf von

-2.485.126

EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-1.249.327

EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.966.295

EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.103.311

EUR

mit einem Saldo von

-3.137.016

EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.000.000

EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

323.824

EUR

mit einem Saldo von

1.676.176

EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

-2.710.167

EUR

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  — 332 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 365 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 375 v.H.
§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 26.01.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 Abs. 1 HGO gelten

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes, als unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO.

In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Eiterfeld, den 26.01.2022

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Scheich
Bürgermeister

Der Landrat des Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung

Fulda, 11.09.2022

G E N E H M I G U N G

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von 2.000.000 Euro (in Worten: "zwei Millionen Euro")

2.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 Euro (in Worten: "eine Millionen Euro")

In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter