Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung geben wir nachstehend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 einschl. der erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt.
Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom
26.09.2022 - 30.09.2022
und vom
04.10.2022 - 05.10.2022
einschließlich, im Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Zimmer 204 und Zimmer 207 (Ebene 2), jeweils während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegt.
Eiterfeld, 23.09.2022
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. l S. 915), hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 26.01.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| §1 | |||
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird | |||
| im Ergebnishaushalt | |||
| im ordentlichen Ergebnis | |||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.237.238 | EUR | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.722.364 | EUR | |
| mit einem Saldo von | -2.485.126 | EUR | |
| im außerordentlichen Ergebnis | |||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 | EUR | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 | EUR | |
| mit einem Saldo von | EUR | ||
| mit einem Fehlbedarf von | -2.485.126 | EUR | |
| im Finanzhaushalt | |||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -1.249.327 | EUR | |
| und dem Gesamtbetrag der | |||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.966.295 | EUR | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.103.311 | EUR | |
| mit einem Saldo von | -3.137.016 | EUR | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.000.000 | EUR | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 323.824 | EUR | |
| mit einem Saldo von | 1.676.176 | EUR | |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf | |||
| des Haushaltsjahres von | -2.710.167 | EUR | |
| festgesetzt. | |||
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 332 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 365 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 375 v.H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 26.01.2022 beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 Abs. 1 HGO gelten
| a) | im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes |
| b) | im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes, als unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO. |
In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Eiterfeld, den 26.01.2022
Der Landrat des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
Fulda, 11.09.2022
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
| 1. | in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von 2.000.000 Euro (in Worten: "zwei Millionen Euro") |
| 2. | in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Eiterfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 Euro (in Worten: "eine Millionen Euro") |