In den vergangenen Tagen häufen sich beim Ordnungsamt die Beschwerden darüber, dass vermehrt Gehwege, Grünstreifen, öffentliche Flächen und auch Teile des Kegelspiel-Radweges in der Gemarkung Eiterfeld stark durch Hundekot und Pferdeäpfel verunreinigt sind.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Marktgemeinde Eiterfeld (Eiterfelder Straßenordnung) hat der Halter oder Führer eines Hundes oder eines anderen Tieres dafür Sorge zu tragen, dass diese ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Grünflächen, anderen öffentlichen Anlagen oder gar Radwegen verrichten.
Durch Hundekot oder Pferdeäpfel verunreinigte Flächen sind demnach umgehend angemessen zu reinigen!
Durch das Ordnungsamt wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sobald Tierhalter gegen die Eiterfelder Straßenordnung verstoßen. Diese Tierhalter haben mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 150,00 € zur rechnen.