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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Amtsblatt T
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2023.09.22 Ausschreibungstext Anerkennungspraktikanten ab 01.09.2024

Stellenausschreibung

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld beabsichtigt, im Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten, ab 01. September 2024 mehrere Stellen mit

Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr (d/m/w),

befristet bis zum 31.08.2025, in Vollzeit (39,0 Std./w.) zu besetzen.

Die berufspraktische Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (d/m/w) setzt den erfolgreichen Abschluss des schulischen Teils der Ausbildung zum Erzieher (d/m/w) voraus.

Wir suchen Persönlichkeiten, die sich wertschätzend und wertorientiert für Kinder und ihre persönliche Entwicklung engagiert. Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind für die erfolgreiche Berufsausbildung unentbehrlich.

Die Vergütung erfolgt nach dem TVPöD. Schwerbehinderte Bewerber (d/m/w) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Interessenten, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen, richten bitte ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse usw.) bis spätestens 13.10.2023 an den

Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld

Haupt- und Personalamt

Fürstenecker Str. 2

36132 Eiterfeld

Eiterfeld, 22.09.2023

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
Hermann-Josef Scheich
Bürgermeister

Es wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie und ohne Bewerbungsmappen, Hefter o. Ä. einzureichen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt aus Kostengründen nicht. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.