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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 16. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digital­ausschusses

der Marktgemeinde Eiterfeld am Montag, 11. September 2023, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021

Der Jahresabschluss 2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2021 mit Anhang und Rechenschafts­bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Bericht gemäß § 28 Gemeindehaushaltsverordnung

Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 15.06.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Verfügung des Landrats des Landkreises Fulda zur Haushaltssatzung 2023

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Landrat des Landkreises Fulda zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde ohne Auflagen genehmigt. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird als angespannt bewertet (Ampelsystem gelb, 60 von 100 Punkten). Der Höchstbetrag der Kredite wurde mit 2.000.000 €, für Liquiditätskredite mit 1.000.000 € genehmigt. Die Verfügung und die Ausführungen des Landrats sowie der korrigierte Ergebnis- und Finanzhaushalt Jahresabschluss 2021 werden zur Kenntnis genommen.

Haushaltsüberschreitung

Anschaffung neuer hydraulischer Rettungsgeräte

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die fehlenden Haushaltsmittel für die Anschaffung neuer hydraulischer Rettungsgeräte in Höhe von 12.100 € gemäß § 100 HGO überplanmäßig bereitzustellen.

Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für den Planungszeitraum 2023 bis 2024

Die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2023/2024 wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Bedarfsplan zum Stand 30.06.2023 zu beschließen.

Fraktionsfinanzierung

Neubemessung der Fraktionsmittel (Fraktionsgeld) ab 2024

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungs­gerichts vom 05.07.2012 - BVerwG 8 C 22.11 - eine linear-proportionale Verteilung nach Kopfzahl der Fraktionsmitglieder unzulässig ist. Möglich sind Kombinationsmodelle aus Sockel- und Pro-Kopf-Beträgen oder degressiv-proportionale Modelle.

Auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ältestenrats wird der Gemeindevertre­tung nachfolgende Fraktionsfinanzierung ab dem Jahr 2024 einstimmig empfohlen:

Sockelbetrag jährlich: 50,00 €

Pro-Kopf-Betrag monatlich: 5,00 €

Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung einer Teilfläche aus der Straßenparzelle in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, "Im Leibolzgraben"

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, eine Teilfläche aus der gemeind­lichen Straßenparzelle (ca. 9.337 m²) in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, nach § 6 Hess. Straßengesetz einzuziehen. Grundlage ist der Vermessungsplan vom 10.01.2023.