der Marktgemeinde Eiterfeld am Dienstag, 12. September 2023, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
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| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld | |
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| 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Kalkkiesabbau "Am Herrenberg", Gemarkung Leimbach | |
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| Beratung und Beschlussfassung | |
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| a) | über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
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| b) | über die Feststellung des Entwurfs |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
zu b)
Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung vom 31.07.2023) wird gemäß § 6 BauGB festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.
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| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld | |
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| Aufhebung der Außenbereichssatzung "Gertraudenhof" in der Gemarkung Leimbach nach § 1 Absatz 8 BauGB | |
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| Beratung und Beschlussfassung | |
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| a) | die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
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| b) | den Satzungsbeschluss über die Aufhebung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und die Abwägung vom 31.07.2023 beschlossen.
zu b)
Die Satzung über die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ in der Gemarkung Leimbach wird in der vorliegenden Form (Entwurf 31.07.2023) als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
| Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung einer Teilfläche aus der Straßenparzelle in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, "Im Leibolzgraben" |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, eine Teilfläche aus der gemeindlichen Straßenparzelle (ca. 9.337 m²) in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, nach § 6 Hess. Straßengesetz einzuziehen. Grundlage ist der Vermessungsplan vom 10.01.2023.