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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 15. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umwelt­ausschusses

der Marktgemeinde Eiterfeld am Dienstag, 12. September 2023, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

12. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Kalkkiesabbau "Am Herrenberg", Gemarkung Leimbach

Beratung und Beschlussfassung

a)

über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

b)

über die Feststellung des Entwurfs

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:

zu a)

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB werden als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.

zu b)

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung vom 31.07.2023) wird gemäß § 6 BauGB festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Aufhebung der Außenbereichssatzung "Gertraudenhof" in der Gemar­kung Leimbach nach § 1 Absatz 8 BauGB

Beratung und Beschlussfassung

a)

die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

b)

den Satzungsbeschluss über die Aufhebung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:

zu a)

Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und die Abwägung vom 31.07.2023 beschlossen.

zu b)

Die Satzung über die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Gertraudenhof“ in der Gemarkung Leimbach wird in der vorliegenden Form (Entwurf 31.07.2023) als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung einer Teilfläche aus der Straßenparzelle in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, "Im Leibolzgraben"

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, eine Teilfläche aus der gemeind­lichen Straßenparzelle (ca. 9.337 m²) in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, nach § 6 Hess. Straßengesetz einzuziehen. Grundlage ist der Vermessungsplan vom 10.01.2023.