Titel Logo
Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Förderrichtlinien der Marktgemeinde Eiterfeld zur Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen

Die Marktgemeinde Eiterfeld fördert befristet bis 31.12.2025 die Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) auf freiwilliger Basis. Gefördert werden ab dem 01.01.2024 grundsätzlich Kinder von anspruchsberechtigten Personen nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG).

Anspruchsberechtigte Personen nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz sind:

Erziehungsberechtigte,

-

die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,

-

sich in einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder

-

an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen (SGB VIII).

Weiterhin gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1 Jahr. In der Kindertagespflege wird dieser Anspruch derzeit auf max. 20 Betreuungsstunden pro Woche begrenzt.

Förderberechtigte Personen im Rahmen der „Förderung der Marktgemeinde Eiterfeld zur Betreuung durch Tagespflegepersonen“ sind:

-

Personen, die grundsätzlich ihren ersten Wohnsitz in der Marktgemeinde Eiterfeld haben

Gefördert wird ausschließlich die Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen, die in der Fachstelle für Tagespflege beim Landkreis Fulda zugelassen sind und somit über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Höhe der Förderung

Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die Zahlung der Förderung i. H. von 1,50 € pro Betreuungsstunde an qualifizierte Kindertagespflegepersonen und 1,70 € pro Stunde an qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung für die

Inanspruchnahme von bis zu 30 Stunden pro Woche. In den sogenannten Randzeiten (05.00 - 07.00 Uhr und 17.00 - 22.00 Uhr) zusätzlich 1,00 € pro Stunde.

Höhe der Vergütung

Als Vergütung erhält die qualifizierte Kindertagespflegeperson eine laufende Geldleistung von 5,88 € pro Stunde x Faktor 4,33 x anerkannte wöchentliche Betreuungsstunden (Grundlage:

Satzung des Landkreises Fulda über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege).

Umsetzung der Förderung

Die Förderung setzt einen Antrag der Eltern bzw. Sorgeberechtigten beim Landkreis Fulda, Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt (Fachstelle für Kindertagespflege) voraus. Die Auszahlung des Zuschusses der Marktgemeinde Eiterfeld erfolgt zusammen mit der

Geldleistung des Landkreises Fulda durch die Fachstelle für Kindertagespflege.

Als Ansprechpartner für Auskünfte steht die Fachstelle für Kindertagespflege beim Landkreis Fulda, Frau Katrin Kister, Telefon 0661-6006-9480, Email: tagespflege@landkreis-

fulda.de zur Verfügung. Diese ist auch zuständig für die Beratung bezogen auf konkrete Fragen von Eltern bzw. Alleinerziehenden hinsichtlich der Qualifizierung und sonstigen fachlichen Hinweisen zu den Tagespflegepersonen.