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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 21. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umwelt­ausschusses der Marktgemeinde Eiterfeld

am Dienstag, 10. September 2024, um 19:30 Uhr

im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Bauleitplanung der Marktgemeinde EiterfeldBebauungsplan Nummer 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik­anlage „Koppelhute“, Ortsteil LeibolzBeratung und Beschlussfassung

a)

über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen

b)

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

c)

Bekanntmachung des Bebauungsplans

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:

zu a)

Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.

zu b)

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

zu c)

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

Bauleitplanung der Marktgemeinde EiterfeldBebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen“, Ortsteil Soisdorf

a)

Beratung über die Abwägung der während der öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)

Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalk­ofen“ als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:

zu a)

Dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros GEOS vom 02.08.2024 über die während der öffentlichen Auslegung und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

zu b)

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 02.08.2024 wird als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 02.08.2024 wird gebilligt.

Der Bebauungsplan ist der Genehmigungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen.