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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 29. Sitzung der Gemeindevertretung der Markt­gemeinde Eiterfeld

Skizze ohne Maßstab - Im gestrichelten Bereich befindet sich der Geltungsbereich zur 3. Änderung.

am Donnerstag, 28. August 2025, um 19:30 Uhr

im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Auf Vorschlag des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Heiko Mähler, wird die Tagesordnung einstimmig um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

Beratung und Beschlussfassung

a)

zum Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans Nummer 3 Ortsteil Leimbach "Bartholomäusstraße"

b)

zur Veränderungssperre nach § 14 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 3 "Bartholomäusstraße", Ortsteil Leimbach

Weiterhin wird auf Vorschlag des Vorsitzenden der FWG-Fraktion, Herrn Pascal Möller, die Tagesordnung einstimmig um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

Haushaltssatzung mit Anlagen 2025

Antrag der FWG-Fraktion auf Aufhebung des Sperrwerks beim Produktsachkonto 12610.08100000.000781 Fuhrpark Feuerwehr

Zustimmung zum Antrag von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Eschwege, auf Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze Eiterfeld im Zuge der L 3170 ("Marktstraße")

Aufgrund der Beschlussempfehlungen des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses sowie des Gemeindevorstands wird der durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement am 03.06.2025 beantragten Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze Eiterfeld im Zuge der L 3170 („Marktstraße“) einstimmig zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung über den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025 bis 2034 für die Freiwillige Feuerwehr der Marktgemeinde Eiterfeld

Aufgrund der Beschlussempfehlungen des Gemeindevorstands und des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Fortschreibung des vorgelegten Bedarfs- und Entwicklungsplans für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in der Marktgemeinde Eiterfeld (Stand 04.07.2025), basierend auf dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG).

Vorlage des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Gemeindevorstands

Der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Absatz 1 HGO über den Jahresabschluss 2022 und erteilt dem Gemeindevorstand einstimmig Entlastung.

Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2023

Aufgrund der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 25.08.2025, TOP 5 wird der Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis genommen.

Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für den Planungszeitraum 2025 bis 2026

Aufgrund der Beschlussempfehlungen des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 25.08.2025, TOP 6, und des Ausschusses für Soziales, Kultur und Vereinswesen vom 26.08.2025, TOP 1, wird die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2025/2026 zur Kenntnis genommen.

Der Bedarfsplan 2025/2026 zum Stand 30.06.2025 wird einstimmig beschlossen.

Bauleitplanung der Marktgemeinde EiterfeldVorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen“, Ortsteil Soisdorf

a)

Beratung über die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)

Beschlussfassung über den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 3 „Am Kalkofen“ als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

zu a)

Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen:

Dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros GEOS vom 18.07.2025 über die während der öffentlichen Auslegung und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird einstimmig zugestimmt.

zu b)

Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 18.07.2025 wird als Satzung einstimmig beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 18.07.2025 wird gebilligt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist der Genehmigungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen.

Beratung und Beschlussfassung zum Bauplatzverkaufspreis im Neubaugebiet "Hinter den Gärten" im Ortsteil Leibolz

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauplatzverkaufspreis für das Neubaugebiet „Hinter den Gärten“ in Leibolz auf 75,00 €/m² festzulegen.

Der Bauplatzverkaufspreis wurde anlog der „Bartholomäusstraße“ kalkuliert.

Die aktuelle Gesamtbauplatzfläche für den 2. Bauabschnitt „Hinter den Gärten“ Ortsteil Leibolz beträgt 8.723 m² mit sechs vermarktbaren Bauplätzen. 2.714 m² entfallen auf die neue Kindertagesstätte „Bauernhofhelden“, 1.600 m² auf zwei private Bauplätze.

Der errechnete Bauplatzverkaufspreis beträgt 74,76 €/m².

Antrag der CDU-Fraktion vom 12.08.2025

Prüfung des Einsatzes von Mährobotern auf gemeindlichen Flächen

Die Gemeindevertreterin, Frau Sophia Sudbrock, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.

Dem Antrag wird mit 25 JA-Stimmen und 2 NEIN-Stimmen zugestimmt.

Antrag der FWG-Fraktion vom 13.08.2025

Parkplatzsituation Energiespielplatz Buchenau

Die Gemeindevertreterin, Frau Andrea Vogt, begründet für die FWG-Fraktion den Antrag.

Dem Antrag wird mit 25 JA-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.

Anfrage der FWG-Fraktion vom 13.08.2025

Sachstand: Ruhewald Eichberg in der Gemarkung Ufhausen

Die Gemeindevertreterin, Frau Sonja Kimpel, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.

Die Anfrage der FWG-Fraktion vom 13.08.2025 wird wie folgt beantwortet:

a) Wie ist der derzeitige Planungsstand für den Ruhewald Eichberg und welche Maßnahmen werden noch unternommen?

Der Planungsstand entspricht dem Stand von November 2023. Ende 2019/Anfang 2020 wurde der Bebauungsplan Nummer 9 „Ruhewald Eichberg“ Ufhausen, Gemarkung Ufhausen, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB ausgelegt. Die entsprechenden Stellungnahmen und Bedenken-Anmeldungen liegen schriftlich vor.

2020 wurde ein Gutachten über die Boden- und Grundwasserverhältnisse des geplanten Bestattungswaldes erstellt. Dieses ergab, dass aus bodenkundlicher und hydrogeologischer Sicht grundsätzliche Bedenken gegen die Umwidmung der Waldabteilung zum Bestattungswald bestehen. Der vorgeschlagene Bodenaustausch ist nur maschinell und mit hohem materiellen und personellen Aufwand möglich. Probebohrungen durch den gemeindlichen Bauhof zeigten, dass ein Bodenaustausch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in einem negativen Verhältnis von Kosten und Nutzen steht.

Aufgrund der langanhaltenden Corona-Pandemie verzögerten sich weitere Planungstreffen. In der 29. Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.2020 fasste die Gemeindevertretung mehrheitlich den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 9 „Ruhewald Eichberg“ Ufhausen. In der Zwischenzeit wurden u. a. das Einmessen der Bestattungsbäume beauftragt und am 25.04.2023 ein Ortstermin mit Hessen Forst, der Gemeindeverwaltung, dem Ortsbeirat Ufhausen und dem Planungsbüro durchgeführt. Dabei wurde eine Baumauswahl in Augenschein genommen und die erforderlichen Baummarken angebracht.

Der damalige Bürgermeister Scheich hatte auf eine Anfrage der FWG-Fraktion vom 02.11.2023 in Aussicht gestellt, dass mit einer Belegung des Ruhewalds Ende 2024/Anfang 2025 zu rechnen sei. Tatsächlich fanden seit dieser Anfrage jedoch keine weiteren Maßnahmen oder Aktivitäten mehr statt. Hätte die Umsetzung planmäßig verlaufen sollen, hätte mit Amtsantritt von Frau Bürgermeisterin Dana Hauke am 01.08.2024 die bauliche Umsetzung des Ruhewalds Eichberg bereits begonnen oder im besten Fall sogar abgeschlossen sein müssen. Das blieb jedoch aus.

Zwischenzeitlich hat sich der allgemeine Zustand des Waldstücks „Ruhewald Eichberg“ Ufhausen durch den Klimawandel und die damit verbundenen klimatischen Veränderungen nicht verbessert. Zudem hat die wachsende Lärmbelästigung durch drei weitere Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe des geplanten Ruhewalds Einfluss auf die Planung genommen. Pflegeaufwand und Verkehrssicherungspflicht sind mit hohen Kosten verbunden und wurden bislang finanziell nicht ausreichend berücksichtigt.

Bei Hessen Forst gab es im Jahr 2024 ebenfalls einen Personalwechsel: Im September 2024 fand eine Waldbegehung mit Herrn Revierförster Klose und Frau Bürgermeisterin Dana Hauke statt. Seit Ende 2024 ist Frau Kahmann unsere zuständige Revierförsterin. Die Marktgemeinde steht mit Hessen Forst im engen Austausch, auch bezüglich des Ruhewalds Eichberg, und eine entsprechende Stellungnahme wurde eingeholt.

Nach Rücksprache mit Hessen Forst (E-Mail vom 22.08.2025) gilt: „Trocknisschäden an den Bäumen sind also nicht in erster Linie auf die Bohrungen zurückzuführen, treten im Zuge des Klimawandels aber natürlich flächig auf - auch in den beiden genannten Friedwäldern. Zwar gilt die Hainbuche als relativ klimastabile Art, dennoch setzen auch ihr die trockenen und heißen Sommer zu. Die Prognosen zeigen, dass die Schäden am Wald durch Trockenstress eher zunehmen werden. Auf der Fläche des Friedwaldes wird es vor dem Hintergrund, dauerhaft die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, eine finanzielle und personelle Herausforderung darstellen. Zu prüfen bleibt außerdem, in welchem Umfang von den geplanten Windkraftanlagen eine Gefahr durch Eiswurf für den Friedwald und dessen Besucher ausgehen könnte. Dies hängt davon ab, wie nah die Anlagen tatsächlich am Waldstück stehen.“

Derzeit werden die neu erlangten Sachverhalte geprüft.

b) Wann kann mit einer Belegung als Ruhestätte gerechnet werden?

Hierzu kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.08.2025

1.

Wie stellt sich die aktuelle Situation der Wasservorräte in der Marktgemeinde Eiterfeld dar?

2.

Aus wie vielen Brunnen wird derzeit Trinkwasser für die Marktgemeinde gefördert?

3.

Welche Brunnen stehen als Reservebrunnen zur Verfügung?

4.

In welchem baulichen Zustand befinden sich die einzelnen Trinkwasserförderbrunnen?

5.

Existiert ein Sanierungsstau bei den Trinkwasserförderbrunnen und wenn ja, in welchem Umfang?

6.

Ist nach aktueller Einschätzung mit einem Ausfall einzelner Brunnen in den nächsten Jahren zu rechnen?

7.

Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Trinkwasserversorgung auch bei zunehmenden klimatischen Herausforderungen langfristig zu sichern?

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anfrage.

Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN wird wie folgt beantwortet:

1. Wie stellt sich die aktuelle Situation der Wasservorräte in der Marktgemeinde Eiterfeld dar?

Die Marktgemeinde Eiterfeld hat für das Zutagefördern von Brauchwassermengen aus den Tiefbrunnen und Quellen im Gemeindegebiet wasserrechtliche Erlaubnisbescheide nach § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Entnahme von Grundwasser. Die Genehmigungsbehörde hierfür ist die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium. Gemäß der vorgenannten Erlaubnisbescheide wurden die entsprechenden und benötigten Wassermengen entnommen. Die Erlaubnis regelt ausschließlich die Benutzung des Grundwassers. Für die Antragstellung auf Entnahme von Grundwasser muss u. a. eine Wasserbedarfsberechnung der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Eine Bevorratung oder Anhäufung von Grundwasser ist nicht gestattet.

Im Wasserversorgungsgebiet der Marktgemeinde Eiterfeld sind nach derzeitigem Stand keine Versorgungsengpässe beim Zutagefördern von Rohwasser aufgetreten. Die im Rahmen eines Genehmigungsverfahren angelegte Grundwasserstelle unweit eines Tiefbrunnens zeigte beim Betrieb des Tiefbrunnens keine Auffälligkeiten.

Das Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) als Fachbehörde für technische, wirtschaftliche Umweltbehörde ist mit den entsprechenden Fachleuten in den verschiedenen Disziplinen im Bereich Wasser, Boden und Luft sowie Naturschutz relevanter Lebensräume und Arten in Hessen zuständig https://www.hlnug.de/themen/wasser/berichte/monatsberichte. In den wasserwirtschaftlichen Monatsberichten werden Angaben zur Witterung, zum Grundwasser, zu oberirdischen Gewässern und zu Talsperren in Hessen für den jeweiligen Berichtsmonat gemacht und diese werden in der Mitte des Folgemonats veröffentlicht.

2. Aus wie vielen Brunnen wird derzeit Trinkwasser für die Marktgemeinde Eiterfeld gefördert?

Die Marktgemeinde Eiterfeld fördert Grundwasser zutage, welches anschließend aufbereitet und als „Brauchwasser“ in das gemeindliche Wasserversorgungsnetz eingespeist wird. Aktuell wird aus drei Brunnen und einer Quelle Brauchwasser entnommen.

3. Welche Brunnen stehen als Reservebrunnen zur Verfügung?

Im Rahmen des Betriebsrahmenvertrags der Firma MET, vormals Firma Gasunion, zum Erdgas-Kavernenspeicher in Reckrod wurde u. a. zur Sicherstellung der Wasserversorgung beim Ausbau des Tiefbrunnens Reckrod eine gleichwertige Grundwasserentnahmestelle gefordert. Dafür wurde eine so genannte Einschubverrohrung in der Gemarkung Eiterfeld, Nähe Ortsteil Leimbach, abgeteuft bzw. hergestellt. Diese Grundwasserentnahmestelle TWE 1 ist in seiner vorliegenden Ergiebigkeit wie der gemeindliche Hauptbrunnen Reckrod III einzustufen.

4. In welchem baulichen Zustand befinden sich die einzelnen Trinkwasserförderbrunnen?

Wie bei allen technischen und baulichen Anlagen werden in temporären Zeitabständen Unterhaltungsmaßnahmen notwendig. Beim Tiefbrunnen Buchenau wurde u. a. in 2001/2002 eine neue Einschubverrohrung eingebaut.

Für den Tiefbrunnen Arzell laufen derzeit die Vergaben zur Kamerabefahrung und zur Zustandserfassung der Einschubverrohrung. Der bauliche Zustand des Brunnengebäudes ist schlecht und muss nach Bewertung der Einschubverrohrung mitbetrachtet werden.

5. Existiert ein Sanierungsstau bei den Trinkwasserförderbrunnen und wenn ja, in welchem Umfang?

In zeitlichen Abständen werden die gesamten Trinkwasseranlagen der Marktgemeinde Eiterfeld durch den Fachbereich Gesundheit beim Landkreis Fulda begangen und bewertet. Die Bewertung läuft über ein so genanntes Ampelsystem rot, gelb, grün.

Begehung 2025 und Auswertung siehe Tabelle

Zustand der Trinkwasserversorgung Gemeinde Eiterfeld 2025

Gesamt

87%

7%

4%

Hochbehälter

90%

7%

3%

Quellen

88%

2%

6%

Tiefbrunnen

84%

12%

4%

6. Ist nach aktueller Einschätzung mit einem Ausfall einzelner Brunnen in den nächsten Jahren zu rechnen?

Eine Aussage darüber zu treffen, ob ein Brunnen in nächster Zeit ausfallen würde, ist reine Spekulation.

7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Trinkwasserversorgung auch bei zunehmenden klimatischen Herausforderungen langfristig zu sichern?

Die Marktgemeinde Eiterfeld plant aktuell den unter Punkt 3 genannten Tiefbrunnen TWE I in das gemeindliche Wasserversorgungsnetz einzubinden. Hierfür müssen u. a. noch Besitzverhältnisse, rechtliche Vorgaben etc. geklärt werden. Um die Marktgemeinde Eiterfeld zukunftsorientiert auszurichten ist geplant, eine Bedarfsprognose und ein Wasserversorgungskonzept für das gesamte gemeindliche Wasserversorgungsgebiet Eiterfeld erstellen zu lassen.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.08.2025

Stand der Umsetzung des Blühflächenkonzepts

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anfrage.

Stellungnahme der Bürgermeisterin, Frau Dana Hauke, zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.08.2025 zum Thema Blühflächen in der Marktgemeinde Eiterfeld:

Die Marktgemeinde Eiterfeld nimmt Umweltschutz und die Förderung der Biodiversität sehr ernst. Im Folgenden beantworte ich die vier gestellten Fragen zum Sachstand der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 20.05.2021, ein Konzept für das Anlegen von Blühflächen und -streifen auf gemeindlichen Flächen zu erstellen.

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung dieses Beschlusses?

Der Beschluss der Gemeindevertretung wurde bislang nicht umgesetzt, ein Konzept wurde bisher nicht erstellt. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen: Seit meinem Amtsantritt am 01.08.2024 ist es nicht meine Aufgabe, ältere Anträge aus dem Jahr 2021 nachzuverfolgen. Bei einem derart lange zurückliegenden Beschluss gehe ich davon aus, dass er entweder bereits umgesetzt wurde oder zumindest im Laufe der Jahre erneut nachgefragt worden wäre. Die Fraktion hätte dieses Thema also vor meinem Amtsantritt oder unmittelbar danach erneut aufgreifen können – da kam leider nichts.

2. Wann wird das Konzept der Gemeindevertretung vorgestellt?

Da die Konzeptarbeit bislang nicht begonnen wurde, kann aktuell kein Termin für eine Vorstellung benannt werden. Ich hätte es sehr begrüßt, vor einer öffentlichen Anfrage zunächst das persönliche Gespräch zu suchen, insbesondere nach den zahlreichen Medienberichten in den letzten Wochen (Hünfelder Zeitung 26.06.2025, 28.06.2025, 04.07.2025). Meine Türen stehen jederzeit offen, um dieses Thema konstruktiv zu besprechen.

3. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss ergriffen, um Blühflächen in der Gemeinde anzulegen?

Auch ohne ein formelles Konzept werden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die die biologische Vielfalt fördern:

  • längere Mähintervalle auf Rasenflächen mit Schnittgutaufnahme, wodurch sich natürliche Blühpflanzen wie Klee, Veilchen und Gänseblümchen entwickeln
  • Umwandlung von Bodendeckerflächen in extensive Rasenflächen mit Blumenzwiebeln für die blütenarme Zeit im Frühjahr
  • Anlage von Staudenbeeten und extensiven Blumenwiesen im Rahmen alternativer Bestattungsformen
  • Belassen von Stammholz und Heckenschnittmaterial als Lebensraum für Kleintiere und Insekten
  • In mehreren Ortsteilen, wie Ufhausen, Soisdorf und Treischfeld, wurden Blühflächen auf Initiative von Bürgerinnen und Bürgern sowie Ortsbeiräten in Eigenleistung angelegt.
  • Landwirte nutzen bereits bestehende Fördermöglichkeiten auf Ackerland, z. B. im Rahmen von HALM, Greening oder Zwischenbegrünungen.

4. Wurden Fördermittel für das Projekt beantragt, insbesondere aus dem Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement, Natürlicher Klimaschutz in Kommunen)?

Bislang wurden keine Fördermittel beantragt, insbesondere nicht aus dem Förderschwerpunkt A.

Abschließende Stellungnahme:

Umweltschutz und Biodiversität haben in der Marktgemeinde Eiterfeld hohe Priorität. Sämtliche Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und berücksichtigen Umweltaspekte, auch wenn dies nicht immer sofort sichtbar ist.

Ich erwarte ein konstruktives Miteinander und direkte Gespräche, bevor öffentlich Kritik geäußert wird. Nur so können wir gemeinsam pragmatische und wirksame Lösungen für unsere Marktgemeinde entwickeln.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass es auch in der Praxis Herausforderungen gibt: In einigen Ortsteilen mussten Blühflächen bereits wieder zurückgebaut werden, weil Pflanzenteile von den Blühwiesen auf angrenzende private Flächen geweht bzw. gefallen sind und dadurch Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern entstanden ist. Dies zeigt, dass wir sehr sorgsam überlegen müssen, wo und in welchem Umfang Blühflächen angelegt werden können.

Um für die Zukunft ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, schlage ich daher die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Blühflächenkonzepts vor. Ich lade alle Interessierten, auch aus den Fraktionen, herzlich ein, sich daran zu beteiligen. So können wir gemeinsam Lösungen finden, die sowohl ökologisch sinnvoll als auch von der Bevölkerung mitgetragen werden.

Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.08.2025

Schwingboden Turnhalle Großentaft

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Georg Nophut, begründet für die SPD-Fraktion die Anfrage.

Die Anfrage der SPD Fraktion vom 13.08.2025 wird wie folgt beantwortet:

Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 07.05.2024 hat die Gemeindevertretung beschlossen den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Schwingboden der gemeindlichen Turnhalle in Großentaft auf seine Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen und sicherzustellen, dass die geltenden Normen eingehalten werden.

Der Auftrag zur Überprüfung sowie zur Erstellung eines Sportboden-Gutachtens wurde an ein ortsansässiges Fachunternehmen vergeben. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen derzeit noch nicht vor.

Beratung und Beschlussfassung

a)

zum Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans Nummer 3 Ortsteil Leimbach "Bartholomäusstraße"

b)

zur Veränderungssperre nach § 14 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nummer 3 "Bartholomäusstraße", Ortsteil Leimbach

zu a)

Es wird mit 26 JA-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung beschlossen, der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nummer 3 „Bartholomäusstraße“ Ortsteil Leimbach gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zuzustimmen.

zu b)

Es wird mit 26 JA-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung beschlossen, dem Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 3 „Bartholomäusstraße“ Ortsteil Leimbach gemäß § 14 BauGB zuzustimmen.

Das Plangebiet umfasst alle Flurstücke, die im Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans Nummer 3 „Bartholomäusstraße“ 2. Änderung Ortsteil Leimbach liegen.

Mit der Aufstellung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nummer 3 „Bartholomäusstraße“ Ortsteil Leimbach soll im Sinne einer städtebaulich geordneten Entwicklung die Gemeinde die Möglichkeit nutzen können, für den Bau von Kleinhäusern die Grundstücksgrößen anzupassen, da die Interessenten für diese Bauweise in der Regel kleinere Grundstücke (200 bis 300 m²) wünschen, die weniger Pflegeaufwand erfordern.

Haushaltssatzung mit Anlagen 2025

Antrag der FWG-Fraktion auf Aufhebung des Sperrvermerks beim Produktsachkonto 12610.08100000.000781 Fuhrpark Feuerwehr

Nach der Beschlussfassung des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2025 bis 2034 für die Freiwillige Feuerwehr der Marktgemeinde Eiterfeld (TOP 2) stellt der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Pascal Möller, den Antrag, den Sperrvermerk auf dem Produktsachkonto 12610.08100000.000781 Fuhrpark Feuerwehr in Höhe von 70.000,00 € aufzuheben.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Bekanntgaben der Bürgermeisterin in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.08.2025

1. Städtepartnerschaft mit Forlimpopoli

Unser Besuch in der italienischen Partnergemeinde war von herzlicher Begegnung, Austausch und Musik geprägt. Die Eiterfelder Delegation überreichte eine handgefertigte Holztafel mit der Gravur „In Freundschaft verbunden – Eiterfeld & Forlimpopoli“. Darauf sind die Nyckelharpa sowie die Wappen beider Gemeinden zu sehen. Ergänzt wurde das Geschenk durch regionale Produkte. Die Gespräche vor Ort haben viele Ideen für zukünftige gemeinsame Projekte eröffnet, insbesondere für junge Menschen. Wir freuen uns sehr auf den Gegenbesuch von Forlimpopoli in Eiterfeld zu den Nyckelharpatagen.

2. Neue Homepage

Unsere neue Homepage ist seit Mitte August online. Ich danke allen Beteiligten und besonders meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Arbeitsgruppe für die schnelle und reibungslose Umsetzung der Homepage.

3. Stadtradeln 2025

Die Prämierung findet im Rahmen des Matthäusmarktes statt – am Sonntag, 21.09.2025, um 15:30 Uhr vor dem Rathaus, Höhe Brillen Hofmann.

4. Pachtvertrag Bürgerhaus Eiterfeld

Die Pächterin des Bürgerhauses hat gekündigt. Ihr Ziel ist es, einen Vertrag zu neuen Konditionen abzuschließen.

5. Kündigung von Mietobjekten – Flüchtlingsunterkünfte

Bei den Unterkünften für Flüchtlinge konnten einige Mietverträge gekündigt werden, da die Belegung rückläufig ist.

6. Badepark Eiterfeld

Für den Badepark Eiterfeld wurden die Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen der Planungsleistungen an die Vergabestelle Fulda weitergeleitet.

7. Stellenplan 2025

Abschließend ein Blick auf den Stellenplan 2025: Laut beschlossenem Haushalts- und Stellenplan sind 91,758 Stellenanteile vorgesehen. Derzeit sind davon 74,153 Stellenanteile besetzt, einschließlich der bereits ausgeschriebenen Stellen. Das führt seit Jahren zu enormen Überstunden, die sich aufgebaut haben. Unsere Mitarbeitenden leisten hier Außerordentliches. Ziel ist es, diese Belastung Schritt für Schritt abzubauen und die Verwaltung dauerhaft zu entlasten. Wir sind auf einem guten Weg, auch wenn wir noch nicht am Ziel sind.

8. Bauliche Maßnahmen

a)

Teil-Innensanierung Dorfgemeinschaftshaus Soisdorf; 1. Nachtrag Gewerk: Trockenbau, Lieferung und Montage einer Zwischensparrendämmung

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 den Auftrag für die Erneuerung der Zwischensparrendämmung im großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses Soisdorf an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 19.000,00 € erteilt.

b)

Teil-Innensanierung Dorfgemeinschaftshaus Soisdorf; Gewerk: Elektroinstallationsarbeiten

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 den Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 56.000,00 € erteilt.

c)

Kindertagesstätte „Rappelkiste“, Ufhausen; Errichtung Sonnenschutz im Außen-Spielbereich

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 den Auftrag für die Lieferung und Montage von 2 Stück Sonnensegel an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 34.000,00 € erteilt.

d)

Errichtung einer digitalen Stele vor dem Rathaus

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 den Auftrag für die Errichtung einer digitalen Stele vor dem Rathaus Eiterfeld an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 21.000,00 € erteilt. Die Maßnahme wird mit Fördermitteln des LEADER-Programms in Höhe von ca. 10.500,00 € umgesetzt.

e)

Gehwegabsenkung im Bereich „Erlenweg“/„Roßbacher Straße“, Ortsteil Betzenrod

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.07.2025 den Auftrag für die Bauleistungen zur teilweisen Gehwegabsenkung im Kreuzungsbereich „Erlenweg“/„Roßbacher Straße“ im Ortsteil Betzenrod an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 8.000,00 € erteilt.

f)

Ermittlung und Bewertung von Wassermengen aus dem Wasserversorgungsgebiet Eiterfeld in das Versorgungsgebiet Ufhausen

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.07.2025 den Auftrag für die Honorarleistungen zur Variantenbetrachtung System Wasserversorgung Ufhausen an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 9.000,00 € erteilt.

g)

Sanierung der Trauerhalle im Ortsteil Leimbach, Gewerk: Rohbau

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 den Auftrag für die Rohbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 17.000,00 € erteilt.

h)

Sanierung der Trauerhalle im Ortsteil Leimbach, Gewerk: Putz- und Malerarbeiten

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 den Auftrag für die Putz- und Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 22.000,00 € erteilt.

i)

Sanierung der Trauerhalle im Ortsteil Leimbach, Gewerk: Fliesenarbeiten

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 den Auftrag für die Fliesenarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 5.000,00 € erteilt.

j)

Sanierung der Trauerhalle im Ortsteil Leimbach, Gewerk: Fenster und Außentüren

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 05.08.2025 den Auftrag für die Fenster und Außentüren an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 14.000,00 € erteilt.

k)

Straßenendausbau 3. Bauabschnitt „Im Grund“, Ortsteil Großentaft

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 05.08.2025 den Auftrag für die Honorarleistungen zum Straßenendausbau 3. Bauabschnitt „Im Grund“ im Ortsteil Großentaft an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 18.500,00 € erteilt.