Der Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld
Nachrücken eines/r noch nicht berufenen Bewerbers/Bewerberin für den Ortsbeirat Wölf/Mengers oder das Freibleiben des Sitzes
Vom Wahlvorschlag BL des Ortsbeirates Wölf/Mengers hat Herr Samir Bachmann durch Umzug sein Mandat verloren.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags an die Stelle. Ich stelle daher fest, dass der Wahlvorschlag der BL für den Ortsbezirk Wölf/Mengers erschöpft ist und der Sitz im Ortsbeirat für den Rest der Wahlzeit unbesetzt bleibt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25-27 KWG gegeben.
Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld, einzureichen.
Eiterfeld, 26.09.2025