| 1.) | Für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen, erteilt das Rechts- und Ordnungsamt eine entsprechende Ausschankerlaubnis/Gestattung nach § 6 HGastG. |
| 2.) | Für Ausschankerlaubnisse/Gestattungen von |
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| Volksfesten, Messen, Faschingsveranstaltungen, Kirmes, Hutzelfeuer sowie alle festzusetzenden Veranstaltungen ist das Gewerbeamt der Marktgemeinde Eiterfeld zuständig. |
Die Antragstellung hat schriftlich mindestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu erfolgen!
Entsprechende Vordrucke sind auf der Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld oder im Rathaus, Zimmer 103 oder Zimmer 104 erhältlich.