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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ausschankerlaubnisse / Gestattungen von öffentlichen Veranstaltungen

möglichst frühzeitig beantragen

(mindestens aber 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn)

1.)

Für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen, erteilt das Rechts- und Ordnungsamt eine entsprechende Ausschankerlaubnis/Gestattung nach § 6 HGastG.

2.)

Für Ausschankerlaubnisse/Gestattungen von

Volksfesten, Messen, Faschingsveranstaltungen, Kirmes, Hutzelfeuer sowie alle festzusetzenden Veranstaltungen ist das Gewerbeamt der Marktgemeinde Eiterfeld zuständig.

Die Antragstellung hat schriftlich mindestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu erfolgen!

Entsprechende Vordrucke sind auf der Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld oder im Rathaus, Zimmer 103 oder Zimmer 104 erhältlich.