Stiftungserlass vom 10.03.2009 (GVBl. I 2009, Seite 132), zuletzt geändert am 31.03.2022
Anstehende „runde“ Vereinsjubiläen im Kalenderjahr 2025
Zur Würdigung des langjährigen ehrenamtlichen und kulturellen Wirkens der Sport- und Gesangvereine in Hessen wurde im Jahre 1951 durch den damaligen Hessischen Ministerpräsidenten die Silberne Ehrenplakette gestiftet, die anlässlich des 100-, 105-, 110- etc. jährigen Bestehens eines solchen Vereins verliehen werden kann. Seit dem Jahr 2005 erstreckt sich diese Ehrung auch auf Musikvereine; im gleichen Jahr wurde die Goldene Ehrenplakette gestiftet, die aus Anlass des mindestens 200-jährigen Bestehens eines betreffenden Vereins verliehen werden kann. Sowohl die Silberne als auch die Goldene Ehrenplakette können einem Verein nur einmalig verliehen werden.
Die Vereine werden gebeten zu überprüfen, ob im Kalenderjahr 2025 Vereinsjubiläen im oben genannten Sinne von Sport-, Gesang- und Musikvereinen, die bislang die Silberne bzw. Goldene Ehrenplakette des Hessischen Ministerpräsidenten noch nicht erhalten haben, anstehen und gefeiert werden. Sodann bitten wir zu entscheiden, ob Sie den Antrag auf Verleihung der in Frage kommenden Auszeichnung bei der Hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden stellen wollen. Den Antrag kann der betreffende Verein selbst stellen.
Bei Sportvereinen regt der Landessportbund Hessen e. V. für seine Mitgliedsvereine bei der Hessischen Staatskanzlei die Vereinsauszeichnung zum 100-, 125-, 150-, 175- und 200-jährigen Bestehen oft eigenhändig an.
Wir bitten Sie, die formlosen Anträge ggf. direkt an die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden zu richten.
Als aktuelle Besonderheit ist zu beachten, dass runde Vereinsjubiläen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht gefeiert wurden, auf Antrag noch nachträglich zur Verleihung der Silbernen Ehrenplakette führen können, auch wenn im Jahr des Antrags kein „rundes“ Jubiläum ansteht. Es muss dazu jedoch eine feierliche Veranstaltung des Vereins im laufenden Jahr stattfinden.
Aufgrund des notwendigen längeren Vorlaufs (mindestens zwei Monate) ist eine frühzeitige Antragstellung angezeigt, damit die Auszeichnung rechtzeitig zu den anstehenden Festivitäten vorliegt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Marktgemeinde Eiterfeld unter der Telefon-Nummer 0 66 72/92 99-30 oder per E-Mail unter jkommer@eiterfeld.de.