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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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MGE - Einwilligung Veröffentlichung Jubiläen

Hinweise

Durch die Verweigerung der Einwilligung entsteht Ihnen kein Rechtsnachteil.

Die Einwilligung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten kann jederzeit widerrufen werden.

Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

Bei einer Veröffentlichung im Internet seitens des Datenempfängers können die personenbezogenen Daten weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

Rechte des Betroffenen

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht, Beschwerderecht

Sie sind gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Marktgemeinde Eiterfeld um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Marktgemeinde Eiterfeld die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Telefax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Hessen Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.de bzw. unter https://datenschutz.hessen.de.

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an den Datenschutzbeauftragten der Marktgemeinde Eiterfeld.