Die Marktgemeinde Eiterfeld weist alle örtlichen Vereine darauf hin, dass die Anträge für die jährliche Vereinsförderung bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden müssen. Für die Beantragung ist der offizielle Vordruck der Gemeinde zu verwenden. Die fristgerechte Einreichung ist Voraussetzung für die Gewährung der Förderung, mit der die Marktgemeinde das wichtige ehrenamtliche Engagement der Vereine unterstützt. Die Anträge können direkt bei der Gemeindeverwaltung Eiterfeld eingereicht werden. Vereine, die Fragen zum Antragsverfahren haben, können sich an die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Weitere Informationen erhalten interessierte Vereine bei der Gemeindeverwaltung Eiterfeld.
Herzliche Grüße