Mitgliedschaft der Marktgemeinde Eiterfeld in der "Arbeitsgemeinschaft
Land- und Wasserwirtschaft" im Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Spätsommer bietet günstige Bekämpfungstermine für Ampfer. Die Pflanzen verlagern jetzt Nährstoffe zur Überwinterung; dabei werden auch Wirkstoffe von PSM mit in den Wurzelbereich transportiert. Bekämpfung am besten im Rosettenstadium, d.h. möglichst viele intakte Blätter, Blütenstängel möglichst noch nicht geschoben. Sind nur wenige Ampferpflanzen vorhanden sind Einzelpflanzen- o. Horst-behandlungen sinnvoll, sonst Flächen- bzw. Teilflächenbehandlungen. Eingesetzt werden können Harmony SX (kleeschonend), Simplex, Ranger o. Lodin. - Anwendungsbestimmungen beachten! Nachsaaten einplanen, um entstandene Narbenlücken zu schließen! Z.Zt. finden Nachsaaten in kurzen Grasnarben gute Entwicklungsbedingungen (Feuchte u. geringe Konkurrenz).
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Gemäß Düngeverordnung ist auf Ackerflächen nach Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.01. keine Stickstoffdüngung (N) erlaubt. Eine Ausnahmereglung zu Gerste, Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter endete am 01.10.. Auf Grünland, und bei mehrjährigem Feldfutterbau gilt das N-Düngeverbot vom 1.11. bis 31.01.. Festmist und Kompost dürfen vom 01.12. bis zum 15.1. nicht ausgebracht werden. Darüber hinaus gilt, dass nur auf aufnahmefähige Böden eine Aufbringung erfolgen darf, stickstoffhaltige Düngemittel dürfen nicht auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden aufgebracht werden.
R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233
Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.
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... für die Landwirtschaft
Zudem steht Ihnen für die landwirtschaftliche Beratung und zu Fragen zum Grundwasserschutz Herr Pfister unter der Telefonnummer 06623/933-420 zur Verfügung.