| Verfügung des Landrats des Landkreises Fulda zur Haushaltssatzung 2022 |
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Landrat des Landkreises Fulda zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde ohne Auflagen genehmigt. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird als angespannt bewertet (Ampelsystem gelb, 60 von 100 Punkten). Der Höchstbetrag der Kredite wurde mit 2.000.000 €, für Liquiditätskredite mit 1.000.000 € genehmigt. Die Verfügung sowie die Ausführungen des Landrates werden zur Kenntnis genommen.
| Beratung und Beschlussfassung über den Grunderwerb von Flächen für die angestrebte Wohnbauentwicklung "Über dem Lerchenweg/ Oberufhäuser Weg" im Ortsteil Großentaft |
Es wird einstimmig beschlossen, eine Teilfläche von voraussichtlich 7.406 m² aus dem Grundstück in der Gemarkung Großentaft, Flur 41, Flurstück 22, zu erwerben.
Weiterhin wird einstimmig beschlossen, der anderen Vertragsseite das gemeindliche landwirtschaftliche Grundstück in der Gemarkung Treischfeld, Flur 3, Flurstück 34/3, mit einer Gesamtgröße von 23.682 m² zu. Die Kosten des Vertrags und seiner Durchführung, die Vermessungskosten und die Grunderwerbssteuer für ihren Flächenanteil trägt die Marktgemeinde Eiterfeld.
| Antrag der FWG-Fraktion vom 04.09.2022 Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Hochwasserschutzkonzept für die Marktgemeinde Eiterfeld durch ein fachkundiges Planungsbüro - in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Fulda und unter Rückgriff auf die Erkenntnisse des Projekts "Starkregenfrühalarmsystem" - erstellen zu lassen. Vorläufige Kostenschätzungen und die Konzepterstellung sollen im Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss bzw. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2023 und ff. eingestellt werden. |
Die Gemeindevertreterin, Frau Yvonne Hohmann, begründet für die FWG-Fraktion den Antrag.
Dem Antrag wird mit der Erweiterung, dass die vorläufigen Kostenschätzungen und Konzepterstellung im Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss bzw. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt und beraten werden, einstimmig zugestimmt.
| Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.09.2022 Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Erstellung eines "Klimaschutzkonzeptes" (KSK) für die Marktgemeinde Eiterfeld in Auftrag zu geben und dabei die Fördermöglichkeiten des Landes Hessen sowie des Bundes zu prüfen. Dieses Konzept soll durch eine "Klimaschutzmanagerin"/einen "Klimaschutzmanager" erstellt werden. Diese Position ist zwingender Bestandteil eines Förderantrags für ein Klimaschutzkonzept. Sie/Er wird daher für zwei Jahre eingestellt. |
Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Thomas Budde, begründet den Antrag.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Pascal Möller, stellt folgenden Änderungsantrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten der Gesamtpersonalkosten für eine/n Klimaschutzmanager/in sowie für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts zu prüfen. Unter der Voraussetzung der erfolgreichen Einstellung einer/s Klimaschutzmanagers/in sowie der Förderzusage soll diese/r ein Klimaschutzkonzept erstellen. Die Stelle ist im Stellenplan 2023 und ff. zu berücksichtigen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss sowie der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und die Ortsbeiräte sind mit einzubinden.
Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.
| Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.09.2022 Die Gemeindevertretung möchte beschließen, der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei den Neubauten gemeindeeigener Gebäude (z. B. Kindertagesstätte in Leibolz) und zukünftige Neubauten/Gebäudesanierungen gemeindeeigener Gebäude den Einbau getrennter Wasser-versorgungseinrichtungen mit einzuplanen. |
Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag.
Der Gemeindevertreter, Herr Klaus-Dieter Rucht, stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll an den Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss und Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Pascal Möller, stellt den folgenden Änderungsantrag:
Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Worte „mit einzuplanen“ durch die Formulierung „zu prüfen“ zu ersetzen.
Den beiden Änderungsanträgen wird zusammengefasst einstimmig zugestimmt.
| Anfrage der FWG-Fraktion vom 04.09.2022 a) Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der technischen Ausstattung des Bürgerhauses in Eiterfeld und wann ist die Umsetzung geplant? b) Sind Gespräche mit OVE und ECV geführt worden und wenn ja, wie ist hier das Ergebnis? |
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Pascal Möller, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu a)
Die technische Ausstattung bzw. Modernisierung des Bürgerhauses Eiterfeld sollte in zwei Ausbaustufen durchgeführt werden. Die Ausbaustufen gliedern sich in eine unabhängige sowie abhängige Modernisierung. Im Rahmen der unabhängigen Modernisierung sind Beschaffungen vorgesehen, die nicht von anderen Faktoren abhängen, während bei der abhängigen Modernisierung genau dies der Fall ist.
Unabhängige Modernisierung
Beamer & elektrische Projektionsleinwand
Mit einem ortsansässigen Elektrounternehmen wurde bei einem Vor-Ort-Termin, die Installation eines Beamer sowie einer elektrischen Projektionsleinwand geprüft. Die Position des Beamer und der Leinwand wurde aufgrund der Gegebenheiten (Holzbalkenkonstruktion) im Bürgerhaus festgelegt.
Mikrophone
Ein erstes Angebot für die Erneuerung der Mikrophone liegt bereits vor. Allerdings ist in Abstimmung mit Vereinsvertretern eine Überarbeitung/Aktualisierung erforderlich.
Sicht- und Blendschutz Jugend- bzw. Seniorenraum
Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Sicht- und Blendschutz im Jugend- bzw. Seniorenraum herzustellen. Folgende Varianten wurden hierbei ins Auge gefasst:
Variante 1: Lamellenaußenrollos (sehr kostenintensiv)
Variante 2: Plissee im Innenfenster (sehr empfindlich),
Variante 3: Glasdekorfolie in Sandstrahloptik (kostengünstige Variante)
Sobald nach einem Vor-Ort-Termin mit einer Fachfirma ein Korrekturabzug für Variante 3 vorliegt, wird dieser dem Ortsbeirat Eiterfeld zur Kenntnisnahme und Freigabe vorgelegt.
Die Umsetzung und Beauftragung des Beamer inklusive der Projektionsleinwand, der Mikrophone sowie des Sicht- und Blendschutzes erfolgt schnellstmöglich und unabhängig anderer technischer Anforderungen an das Gebäude.
Abhängige Modernisierung
Nach einer Vor-Ort-Besichtigung wurden mit Fachfirmen einige technische Defizite im Bürgerhaus Eiterfeld erläutert, u. a. die Ausleuchtung und Modernisierung des Saals sowie des Bühnenbereichs.
Grundsätzlich ist ein größerer Handlungsbedarf notwendig, um die Beleuchtungstechnik im Bürgerhaus wieder modern und attraktiv für Veranstaltungen zu gestalten. Erste Ideen von modernen kreisrunden, dimmbaren LED-Leuchten wurden bereits ins Auge gefasst. Eine Umsetzung macht allerdings nur Sinn, wenn hierbei die Modernisierung der Decke bzw. des Deckensystems umgesetzt wird. Zudem könnten die Halogen-Spots an den Balken gegen moderne RGB-LED-Spots getauscht werden, um eine indirekte Beleuchtung mit Farbenspiel im Bereich der Dachschräge zu ermöglichen.
Für die Modernisierung ist ein Fach- und Objektplaner zu beauftragen. Ein Austausch zwischen der Marktgemeinde Eiterfeld, den Planern, den Vereinsvertretern sowie dem Ortsbeirat sollte bei einem Erörterungstermin im Bürgerhaus erfolgen.
zu b)
Es sind erste Gespräche mit Vereinsvertretern geführt worden. Einen Teil der Anforderungen kann, wie bereits unter Antwort a) erwähnt, unabhängig von der Modernisierung des Bürgerhauses erfolgen, beim anderen Teil sind weitere Abstimmungen nötig.
| Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.09.2022 1. Wie viele Staustufen in Fließgewässern für die Entnahme von Löschwasser der Feuerwehren in der Marktgemeinde Eiterfeld gibt es? 2. Wie ist der Zustand dieser Einrichtungen? |
Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eiterfeld befinden sich in einigen Gemarkungen noch teilweise historisch bedingte Staustufen/Staustellen, wie z. B. alte Mühlenwehre etc., die punktuell im Bedarfsfall genutzt werden können. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zur Verbesserung der linearen Durchgängigkeit der Bäche und Flüsse wird angestrebt, diese Staustufen weitgehendst zurückzubauen und erforderliche temporäre Staustufen über den aktuellen technischen Stand mit Einsatz von mobilen Staustufen, wie z. B. die transportable Rückhalteeinrichtung „Biber“, sicherzustellen.
Grundsätzlich wird der Löschwassergrundschutz über das gemeindliche Frischwasserleitungsnetz abgedeckt. Im Falle eines erhöhten Löschwassergrundschutzes, wie z. B. umfangreichen Industriegebäuden, Schulen etc., wird dieser über entsprechende Löschwasserzisternen, Löschwasserbecken etc. im Regelfall durch den Betreiber sichergestellt. Um im Bedarfsfall bei der Löschwasserversorgung eine hohe Flexibilität zu haben besitzt die Marktgemeinde Eiterfeld eine so genannte „mobile Staustufe“, die nach der Einsatzstelle und nach den örtlichen Gegebenheiten schnell und zuverlässig eingesetzt werden kann. Der wesentliche Vorteil hierbei ist, dass die mobile Staustufe nicht Feuerwehrstandort abhängig ist, sondern allen gemeindlichen Wehren zur Verfügung steht. Die mobile Staueinrichtung „Biber“ ist voll funktionsfähig und jederzeit einsatzbereit bei der Feuerwehr eingelagert.
| Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.09.2022 1. Wie viele Genehmigungen bezüglich Wasserentnahme aus Fließgewässern wurden in 2022 vergeben? 2. Auf wieviel Kubikmeter Wasser Entnahmemenge bezogen sich diese Genehmigungen? 3. Wurden auch illegale Wasserentnahmen festgestellt und ordnungsrechtlich verfolgt? |
Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zunächst eine allgemeine Erläuterung zu dieser Anfrage, bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe:
Die Genehmigungen zur Wasserentnahme aus Fließgewässern werden entsprechend der Nutzung bzw. des Umfangs der Entnahmemenge durch die Untere bzw. Obere Wasserbehörde erteilt. Neben den genehmigungspflichtigen Entnahmen gibt es zudem erlaubnisfreie Entnahmen.
Grundsätzlich darf jede Person erlaubnisfrei aus natürlichen fließenden Gewässern Tiere tränken und das Wasser mit Handgefäßen schöpfen. Dies gilt jedoch nur, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften oder Rechte (z. B. Eigentumsrechte, besondere Wasserrechte) entgegenstehen oder Befugnisse Anderer (z. B. bestehende wasserrechtliche Zulassungen, der Eigentümer- und Anliegergebrauch) beeinträchtigt werden. Der Gemeingebrauch gilt nicht an Talsperren, Wasserspeichern und Stauanlagen sowie Gewässern in Hofräumen, Betriebsgrundstücken, Gärten und Parkanlagen, die im Eigentum der Anlieger stehen. Der Gemeingebrauch umfasst außerdem nicht die Errichtung befestigter Anlagen, z. B. Tränken oder Schöpfen am Gewässer. Die Errichtung einer entsprechenden baulichen Anlage an Gewässern bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Eigentümer eines oberirdischen Gewässers (in der Regel die Gemeinde) oder die durch ihn berechtigten Personen sowie die Eigentümer an den oberirdischen Gewässern angrenzenden Grundstücke und die Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Wasser ohne behördliche Erlaubnis entnehmen. Die Wasserentnahme durch den Eigentümer und Anlieger ist erlaubnisfrei, soweit diese
Bei einer Wasserentnahme ggf. mittels Elektropumpe ist unbedingt zu beachten, dass weder Vertiefungen (Pumpensumpf) oder sonstige Veränderungen im bzw. am Gewässer noch ein Aufstau im Gewässer errichtet werden dürfen.
Die Wasserbehörde kann den erlaubnisfreien Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch regeln und zum Wohle der Allgemeinheit (insbesondere bei anhaltendem Niedrigwasser) beschränken oder ausschließen.
zu 1.
Wie viele Genehmigungen bezüglich Wasserentnahme aus Fließgewässern wurde in 2022 vergeben?
Zuständigkeit bei der Unteren bzw. Oberen Wasserbehörde
zu 2.
Wieviel m³ Wasser Entnahmemenge bezogen sich auf diese Genehmigungen?
obliegt der Unteren und Oberen Wasserbehörde
zu 3.
Wurden auch illegale Wasserentnahmen festgestellt und ordnungsrechtlich verfolgt?
Im Jahr 2022 wurde eine illegale Wasserentnahme festgestellt bzw. der Marktgemeinde mitgeteilt. Hierzu wurde durch die Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme untersagt und durch die zuständige Behörde ein Ortstermin zum weiteren Vorgehen bzw. Prüfung einer Entnahmeerlaubnis bzw. einer erlaubnisfreien Entnahme vereinbart.
| Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.09.2022 Wir alle sind aufgefordert Energie einzusparen. Wie weit ist hier die Planung der Marktgemeinde Energie einzusparen? Gibt es schon konkrete Überlegungen? Ein Punkt ist die Umrüstung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf umweltfreundliche LED-Technik. Wie ist der aktuelle Stand der Umrüstung und welche weitere Planung gibt es? |
Der Gemeindevertreter, Herr Armin Zachartschuk, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage.
Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:
Das Thema „Energiesparen“ dominiert die Schlagzeilen und ist das Gebot der Stunde. Auch die Marktgemeinde Eiterfeld hat bereits erste Schritte in die Wege geleitet und mit den HLS(Heizung/Lüftung/Sanitär)-Wartungsfirmen Kontakt aufgenommen. Im Zuge der anstehenden Wartungen an den Heizungen der gemeindlichen Einrichtungen wird eine Reduzierung der Raumtemperatur sowie eine mögliche Aussetzung der Warmwasseraufbereitung geprüft und anschließend umgesetzt. Zudem sollen in den gemeindlichen Kläranlagen sowie dem Wasserwerk PV-Anlagen zur Eigennutzung installiert werden, um die Energieaufnahme aus dem öffentlichen Netz zu verringern und somit den kommunalen Haushalt zu entlasten. Um den Erdgasverbrauch im Badepark zu reduzieren, wurde die Zusatzheizung schon Ende Mai 2022 abgeschaltet. Das Beckenwasser wurde ausschließlich über die Absorberanlage erwärmt.
Die Gemeinschaftsflächen, wie z. B. Foyers, Durchgangswege, Lager- und Technikräume, in denen sich keine Arbeitsplätze befinden, werden gemäß § 5 Absatz 1 der entsprechenden Verordnung nicht beheizt. Durch die zentrale Steuerung der Vorlauftemperaturen werden die Raumtemperaturen an den Arbeitsplätzen, z. B.
abgesenkt. Die Kindertagesstätten sind von den Temperaturbeschränkungen ausgenommen.
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik ist bereits angestoßen. Im Gemeindegebiet sind aktuell 86 LED-Leuchten installiert. Bereits installierte LED-Leuchten werden in den verkehrsarmen Stunden automatisch gedimmt. Hier besteht aktuell kein Einsparpotenzial. Eine Umrüstung einer Leuchte auf die wirtschaftlich attraktive und intelligente LED-Technik ist mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Neben dem Austausch des Leuchtkörpers werden auch die Masten in Betracht gezogen. Bei Umrüstung einer „alten“ Straßenleuchte in eine neue LED-Leuchte muss zudem je nach Mastlänge eine Verlängerung der Masten für einen perfekten Abstrahlwinkel erfolgen. Die Masten werden außerdem in Altersklassen eingestuft. Über einen Zeitraum von 35 Jahren wird die Abschreibung kalkuliert bzw. abgerechnet. Der Straßenbeleuchtungsvertrag sieht vor, dass spätestens nach weiteren zehn Jahren, also einem Alter von 45 Jahren, eine Erneuerung vorgenommen werden sollte. In der Marktgemeinde sind aktuell 161 Maste im Alter von mindestens 45 Jahren. Die Kosten für ein „Erneuerungsprogramm“ aufgrund des erreichten „Lebensalters“ von beispielsweise 20 Masten belaufen sich hierbei auf ca. 50.000 €/brutto, ohne Leuchtenwechsel. Diese Summe ist bereits im Haushalt 2022 verankert und wird künftig auch weiter in den Haushaltsplanungen eine Rolle spielen, um die Masten und Leuchten Schritt für Schritt zu modernisieren. Bei Ergänzungen bzw. Neuerrichtungen von Straßen wird automatisch auf LED-Technik umgestellt.
| Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22. September 2022 |
1. Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung des Entwässerungskanals und der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt Körnbach, „Sandbergstraße“
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Erneuerung des Entwässerungskanals und der Wasserleitung in der „Sandbergstraße“ und im Kreuzungsbereich in der „Fuldaer Straße“ in Körnbach an den wirtschaftlichsten regionalen Bieter bei einer Angebotssumme in Höhe von rund 550.000 € erteilt. Baubeginn war der 12.09.2022, die voraussichtliche Fertigstellung ist im Dezember 2022 vorgesehen. Im Frühjahr 2023 erfolgt der grundhafte Ausbau der „Sandbergstraße“ mit Nebenanlagen und Leerrohre für das Breitbandkabel durch Hessen Mobil. Der Ausbau der freien Strecke L 3431 zwischen Körnbach und Dittlofrod ist ebenfalls im Jahr 2023 vorgesehen.
2. Umgestaltung des Spielplatzes in Buchenau zu einem Themenspielplatz „Kraft und Energie“
Nachdem vom Landkreis Fulda eine Studie und Vorplanung in Auftrag gegeben wurde, sollen auf dieser Grundlage die weiteren Planungsleistungen (Leistungsphase 3 bis 9) erbracht werden. Der Gemeindevorstand hat auf Grundlage des Honorarangebots und des Submissionsergebnisses die Planungsleistungen in Höhe von rund 72.000 € an das Ingenieurbüro STADT + NATUR Kassel erteilt.
3. Zuwendungsbescheid Dorfentwicklung Eiterfeld; Umgestaltung Gewässerabschnitt Treischfeld, Kirche – Baukosten und Honorar
Der Gemeindevorstand hat den Zuwendungsbescheid für die Umgestaltung des Gewässerabschnitts Treischfeld, Kirche, für die Baukosten und das Honorar in Höhe von rund 56.000 € anerkannt. Die Gesamtkosten betragen rund 96.000 € und der Eigenanteil der Marktgemeinde Eiterfeld beträgt rund 40.000 €.
4. Beschaffung eines LKW-Abrollkippers für den gemeindlichen Bauhof
Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren hat der Gemeindevorstand den Auftrag für den LKW-Abrollkipper in Höhe von rund 215.000 € an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Da der gemeindliche Bauhof inzwischen die Reparaturen der Wasserleitungsrohrbrüche durchführt, ist es erforderlich die notwendige Ausstattung bereitzuhalten. Die bisher geübte Praxis mit der Beseitigung von Wasserrohrbrüchen durch private Tiefbauunternehmen war durch außerordentliche Kostensteigerungen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Durch die Einführung eines Bereitschaftsdienstes am Bauhof ist darüber hinaus eine kurzfristige und flexible Störungsbeseitigung gewährleistet. Der LKW wird neben den Wasserrohrbrüchen in den Bereichen Wegeunterhaltung und Winterdienst eingesetzt.
5. Dorfgemeinschaftshaus Soisdorf
Der Gemeindevorstand hat in den Sitzungen am 02./16.08.2022 die Aufträge für die Elektroinstallation im Bereich der Theke, Küche und Kühlung an den wirtschaftlichsten Bieter bei einer Auftragssumme in Höhe von rund 53.000 € erteilt. Der Auftrag für die Lieferung und Montage einer Einbauküche wurde an den wirtschaftlichsten Bieter bei einer Auftragssumme in Höhe von rund 18.000 € erteilt. Die Lieferung und Montage einer Kühlzelle wurde bei Kosten in Höhe von rund 13.700 € beauftragt.
6. Herstellen von Fundamenten, Platten- und Pflastereinfassungen auf den Friedhöfen der Marktgemeinde Eiterfeld
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02.08.2022 den Auftrag für das Herstellen von Fundamenten, Platten- und Pflastereinfassungen auf den Friedhöfen an den wirtschaftlichsten Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von rund 27.800 € erteilt. Auf Grundlage dieser Ausschreibung wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen.
7. Auftragsvergabe für die Erstellung der Studie zur Erkundung und Priorisierung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen für das gesamte Gemeindegebiet
Vermehrt erfolgen Anfragen von Investoren und Eigentümern zwecks Erzeugung von regenerativer Energie über PV-Freiflächenanlagen. Vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrise gewinnt diese Art von Stromerzeugung stark an Bedeutung. Im Gegensatz zu Windenergieanlagen sind derartige Baumaßnahmen baurechtlich nicht privilegiert; daher hat eine Steuerung über die gemeindliche Bauleitplanung zu erfolgen. Bei der Ausweisung solcher Gebiete sind auch andere Belange zu berücksichtigen und abzuwägen (beispielsweise Natur und Landschaft, Artenschutz, Landwirtschaft, Lebensmittelversorgung, Blend- und Fernwirkung).
Eine enge Abstimmung mit dem Dezernat Regionalplanung beim Regierungspräsidium Kassel ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Im Rahmen der Studie werden unter Berücksichtigung verschiedener Eignungskriterien Bereiche potentieller PV-Freiflächenanlagen-Standorte definiert. Außerdem können so unnötige Prüfungen von Standorten vermieden werden, die nach der Studie für eine Bebauung nicht in Frage kommen. Dies erhöht die Rechts- und Planungssicherheit.
8. Vergabe von Bauleistungen für den Straßenendausbau der „Wilhelm-Witzel-Straße“ im Ortsteil Soisdorf
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zum Straßenendausbau der „Wilhelm-Witzel-Straße“ in Soisdorf an den wirtschaftlichsten Bieter bei einer Angebotssumme in Höhe von 183.000 € vergeben. In der Auftragssumme sind neben dem Straßenendausbau incl. Fußwegverbindung von „Wilhelm-Witzel-Straße“ bis zur Straße „Am Rinnweg“ Leerrohre für den Breitbandausbau enthalten. Die Maßnahme beinhaltet rund 140 m Straßenendausbau, die erforderliche Straßenentwässerung, den Bau von ca. 60 m Gehweg sowie 180 lfm. Leerrohre für die Breitbandversorgung.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen.
9. Vergabe von Bauleistungen für die Asphaltdeckensanierung „Sportplatzweg“ im Ortsteil Dittlofrod
Der Auftrag für die Asphaltdeckensanierung des „Sportplatzwegs“ in Dittlofrod wurde vom Gemeindevorstand an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von 51.287 € erteilt. Es erfolgt die Sanierung von einzelnen kleineren und größeren schadhaften Flächen innerhalb des Weges. Anschließend wird eine Asphaltdecke auf einer Länge von ca. 175 m eingebaut.
10. Innensanierung Wasserwerk Arzell
Nachdem in den Vorjahren eine Flachdachsanierung mit Pultdach-Holzaufständerung erfolgte sowie die Außenfassade erneuert wurde, wird nun die Innensanierung fortgeführt. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
Die Gesamtkosten für die sechs Gewerke betragen rund 65.000 €.