Auf Antrag soll die im Eigentum der Marktgemeinde Eiterfeld befindliche Wegeparzelle in Gemarkung Treischfeld, Flur 3, Flurstück 33/1, eingezogen und die öffentliche Nutzung aufgegeben werden.
Die betroffene Wegeparzelle ist im nachstehenden Kartenausschnitt gekennzeichnet.
Des Weiteren kann ein entsprechender Flurkartenauszug, in dem die betroffene Wegeparzelle gekennzeichnet ist, bei der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Rathaus, Ebene 3, Zimmer 306, Tel.: 06672/9299-24 während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Etwaige Bedenken und Einwände gegen die geplante Einziehung des öffentlichen Fahrweges können bis spätestens 24.11.2023 beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Rathaus Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht und begründet werden.
Eiterfeld, 13.10.2023