Das Ordnungsamt der Marktgemeinde Eiterfeld weist darauf hin, dass Hunde auf öffentlichen Flächen grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Hierzu zählen öffentliche Anlagen, Straßen, Radwege und auch Feldwege innerhalb der Marktgemeinde.
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Marktgemeinde Eiterfeld (Eiterfelder Straßenordnung) ist es verboten, Hunde frei umherlaufen zu lassen. Sie sind außerhalb von eingefriedeten Grundstücken an einer Leine mit einer Höchstlänge von 2 Metern zu führen.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten daher alle Hundehalter, die Bestimmungen der Eiterfelder Straßenordnung einzuhalten.