Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 16. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Marktgemeinde Eiterfeld lade ich auf
Dienstag, 31. Oktober 2023, um 19:30 Uhr
in den Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
ein und bitte um Ihre Teilnahme.
Im Verhinderungsfall wollen Sie bitte einen Vertreter entsenden.
| 1. | Aktueller Sachstand zur Straßenbaumaßnahme "Bahnhofstraße" im Ortsteil Eiterfeld |
| 2. | Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“, Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung |
| a) | über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| b) | über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
| c) | über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 3. | Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum", Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung |
| a) | über die Umstellung von der bisherigen Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) auf ein zweistufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB |
| b) | über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Halbsatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Halbsatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) |
| c) | über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken (Eiterfelder Baukindergeld II) |
Eine Erweiterung der Tagesordnung bleibt vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen