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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 43/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aktuelles aus der Landwirtschaft...

Mitgliedschaft der Marktgemeinde Eiterfeld in der "Arbeitsgemeinschaft

Land- und Wasserwirtschaft" im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Wetterdaten vom 14. Oktober bis zum 20. Oktober 2024

Eichhof

202m über NN

Alh.-Niedergude

285m über NN

Niederschläge (mm)

4,9

3,8

Lufttemperatur (°C) min/max

3,7 / 20,1

0,6 / 21,5

Bodentemperatur (°C)

in 5 cm Tiefe am 20.10.

13,6

13,1

Pflanzenbau: Prognosen und Empfehlungen

Neuregelungen von Ausnahmen für die Pflicht der streifenförmigen Ausbringung ab 01.02.2025

Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat besteht ab dem 01.02.2025 gemäß § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung für hessische Betriebe die Möglichkeit, aufgrund naturräumlicher und agrarstruktureller Besonderheiten oder bei der Aufbringung von Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von bis zu 4,6 % auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter von der Verpflichtung zur bodennahen, streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen und flüssigen organisch-mineralischen Düngemitteln ausgenommen zu werden. Die besagten Ausnahmemöglichkeiten, die für Sie in Frage kommen, und das weitere Vorgehen mit der Meldung der Flächen im Beteiligungsportal finden Sie in den Hinweisen zur Meldung unter folgendem Link: https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-07/hinweise_zur_meldung.pdf. Die Hinweise bitte sorgfältig lesen und nach der Anleitung Schritt für Schritt vorgehen. Eine Anleitung („Eigene Schläge im GeoBox-Viewer“), wie Sie Ihre Antragsschläge zur Beurteilung der Hangneigung im GeoBox-Viewer Hessen angezeigt bekommen, finden Sie unter der Rubrik Gegenstände auf dem Beteiligungsportal. Nutzen Sie die arbeitsärmere Zeit über den Winter, um sich für die kommende Düngesaison 2025 gut aufzustellen. Spätestens 10 Tage vor der ersten Ausbringung müssen die Flächen im Beteiligungsportal gemeldet sein. Sie bekommen keinen separaten Bescheid über Ihre Meldung, deshalb bewahren Sie selbst Ihre Meldung gut auf. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bei Carsten Hollstein, FD Ländlicher Raum, 06621 87 2201.

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.

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... für die Landwirtschaft

Zudem steht Ihnen für die landwirtschaftliche Beratung und zu Fragen zum Grundwasserschutz Herr Pfister unter der Telefonnummer 06623/933-420 zur Verfügung.