| Vorstellung Klimaschutzkonzept der Stadt Wolfhagen durch Herrn Markus Huntzinger, Klimaschutzmanager |
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen des Klimaschutzbeauftragter der Stadt Wolfhagen, zum Berufsfeld eines Klimaschutzbeauftragten zur Kenntnis.
| Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz; Vorstellung des Entwurfs und der technischen Daten Beratung und Beschlussfassung über die Grundlagen der weiteren Planungsarbeit |
Der Planungsstand wird auf der Grundlage der Pläne Nummer 3.30 Entwurf, Stand 30.09.2022, und Nummer 3.31 Entwurf Lageplan, Stand 30.09.2022, vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
| - | Für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten, 2. Abschnitt“ ist durch Veröffentlichung Rechtskraft herbeizuführen. |
| - | Auf Grundlage des Planungsstands vom 30.09.2022 soll die weitere Planungsarbeit erfolgen und der Bauantrag ist auf dieser Grundlage vorzubereiten und schnellstmöglich einzureichen. |
| - | Das Gebäude ist in Holzrahmenbauweise mit einer Dacheindeckung aus Metall-Dachrauteneindeckung zu errichten. |
Durch die Planungsgesellschaft ist eine Gegenüberstellung der Kosten für die Errichtung der Dacheindeckung als Dachrauteneindeckung und als Gründach anzufertigen. Das Ergebnis ist den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses mitzuteilen.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 25 "Östlich des Eisenacher Wegs, 2. Bauabschnitt" im Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung a) über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB b) über den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen vom 18.10.2022 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.
zu b)
Der Bebauungsplan (Fassung vom 18.10.2022) wird als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB mit Begründung beschlossen.
| Ergänzungssatzung "Am Ehrenmal", Ortsteil Leimbach Beratung und Beschlussfassung a) über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB b) über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Dem beigefügtem Abwägungsvorschlag vom 19.10.2022 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.
zu b)
Es wird beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Grundlage hierfür ist der Satzungsentwurf mit Begründung vom 19.10.2022 incl. Lärmgutachten.
| Beratung und Beschlussfassung zur Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und Satzung über die Änderung des Rezesses von Soisdorf vom 08./09.06.1923 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, der Bewertung vom 22.09.2022 der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zu entsprechen und den vorgelegten Entwurf zur Satzung über die Änderung des Rezesses von Soisdorf vom 08./09.06.1923 als Satzung zum 01.01.2023 zu beschließen.
| Baugebiet "Östlich des Eisenacher Wegs, 2. Bauabschnitt" im Ortsteil Eiterfeld Beschlussfassung zur Vergabe einer Straßenbezeichnung |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Die im Bereich des Bebauungsplans Nummer 25, 2. Bauabschnitt „Östlich des Eisenacher Wegs“ gelegene Planstraße im Ortsteil Eiterfeld erhält komplett die Straßenbezeichnung „Dermbacher Weg“.