| Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für den Planungszeitraum 2022 bis 2023 |
Die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2022/2023 wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Bedarfsplan zum Stand 30.06.2022 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 als Gebührensatzung zum 01.01.2023 zu beschließen.
| Brandschutztechnische Sanierung des "Hauses Hessisches Kegelspiel"; Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,00 € zunächst zurückzustellen und den Tagesordnungspunkt an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu verweisen. Der Ausschuss soll kurzfristig eine Vor-Ort-Besichtigung durchführen. Der Tagesordnungspunkt ist dann wieder in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung auf die Tagesordnung zu nehmen.
| Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz; Vorstellung des Entwurfs und technischer Daten Beratung und Beschlussfassung über die Grundlagen der weiteren Planungsarbeit |
Der Planungsstand wird auf der Grundlage der Pläne Nummer 3.30 Entwurf, Stand 30.09.2022, und Nummer 3.31 Entwurf Lageplan, Stand 30.09.2022, vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevertretung wird mit 6 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme empfohlen wie folgt zu beschließen:
| - | Für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten, 2. Abschnitt“ ist durch Veröffentlichung Rechtskraft herbeizuführen. |
| - | Auf Grundlage des Planungsstands vom 30.09.2022 soll die weitere Planungsarbeit erfolgen und der Bauantrag ist auf dieser Grundlage vorzubereiten und schnellstmöglich einzureichen. |
| - | Das Gebäude ist in Holzrahmenbauweise mit einer Dacheindeckung aus Metall-Dachrauteneindeckung errichten zu lassen. |
| Beratung und Beschlussfassung zur Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und Satzung über die Änderung des Rezesses von Soisdorf vom 08./09.06.1923 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, der Bewertung vom 22.09.2022 der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zu entsprechen und den vorgelegten Entwurf zur Satzung über die Änderung des Rezesses von Soisdorf vom 08./09.06.1923 als Satzung zum 01.01.2023 zu beschließen.
| Baugebiet "Östlich des Eisenacher Wegs, 2. Bauabschnitt" im Ortsteil Eiterfeld Beschlussfassung zur Vergabe einer Straßenbezeichnung |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Die im Bereich des Bebauungsplans Nummer 25, 2. Bauabschnitt „Östlich des Eisenacher Wegs“ gelegene Planstraße im Ortsteil Eiterfeld erhält komplett die Straßenbezeichnung „Dermbacher Weg“.