| Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für den Planungszeitraum 2022 bis 2023 |
Die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2022/2023 wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Bedarfsplan zum Stand 30.06.2022 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 als Gebührensatzung zum 01.01.2023 zu beschließen.
| Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz; Vorstellung des Entwurfs und der technischen Daten Beratung und Beschlussfassung über die Grundlagen der weiteren Planungsarbeit |
Der Planungsstand wird auf der Grundlage der Pläne Nummer 3.30 Entwurf, Stand 30.09.2022, und Nummer 3.31 Entwurf Lageplan, Stand 30.09.2022, vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
| - | Für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten, 2. Abschnitt“ ist durch Veröffentlichung Rechtskraft herbeizuführen. |
| - | Auf Grundlage des Planungsstands vom 30.09.2022 soll die weitere Planungsarbeit erfolgen und der Bauantrag ist auf dieser Grundlage vorzubereiten und schnellstmöglich einzureichen. |
| - | Das Gebäude ist in Holzrahmenbauweise mit einer Dacheindeckung aus Metall-Dachrauteneindeckung zu errichten. |