der Marktgemeinde Eiterfeld am Montag, 30. Oktober 2023, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Einführung einer Übernachtungssteuer |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) mit Wirkung zum 01.01.2024 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Investitionskredits |
Aufgrund der Beschlussempfehlung des Gemeindevorstands vom 24.10.2023 wird der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, zur Finanzierung von Investitionen im Haushaltsjahr 2023 die Aufnahme eines Investitionsdarlehens in Höhe von 2.000.000 € zu beschließen.
Die Tilgung soll 20 Jahre erfolgen. Die jährliche Tilgung beläuft sich auf 100.000 €.
Der Zinssatz ist ein Tageszinssatz und liegt aktuell bei ca. 4 %. Die Zinsbindung soll mindestens fünf Jahre und höchstens zehn Jahre dauern.
| Richtlinien zur Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Marktgemeinde Eiterfeld Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 |
Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss nimmt den Entwurf „Richtlinien für die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Marktgemeinde Eiterfeld“ vom 04.10.2023 zur Kenntnis.
Es wird einstimmig beschlossen, die Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunkts bis zur nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses zurückzustellen.
| Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken (Eiterfelder Baukindergeld II) |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken (Eiterfelder Baukindergeld II) bis zum 31.12.2024 zu verlängern.
| Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 (Windparkvorhaben Schenklengsfeld I und II) |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 (Windparkvorhaben Schenklengsfeld I und II) abzuschließen. Nach Beschlussfassung obliegen die abschließenden Schritte dem Gemeindevorstand.
| Grundsatzbeschluss Flüchtlingsunterbringung |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
Zur Schaffung von Unterkunftsplätzen für das perspektivische Aufnahmesoll von bis zu 3 % (3,5 %) der Einwohnerzahl der Marktgemeinde Eiterfeld wird die Errichtung einer Containeranlage für die Unterbringung von bis zu 42 Personen angestrebt. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Planungen in Absprache mit dem Landkreis Fulda zu betreiben.
Als Standort für die Errichtung der Containeranlage ist das Grundstück „Reckröder Straße 5“ in Eiterfeld vorgesehen. Als Alternativstandort bietet sich der Festplatz in Buchenau an. Hierzu erfolgt die Einbindung der Ortsbeiräte.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, außerplanmäßige Ausgaben für die investiven Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 100 HGO in Höhe von bis zu 600.000 € im Finanzhaushalt einzugehen.
Über die Vergabe des Auftrags zur Lieferung und zum Aufbau der Containeranlage entscheidet der Gemeindevorstand nach Vorliegen der vertraglichen Gestaltung mit dem Landkreis Fulda gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot. Gleiches gilt für die Vergabe von Aufträgen für die Erschließungsmaßnahmen wie auch weitere Maßnahmen zur Herrichtung der Anlage.
Erträge und Aufwendungen für die laufenden jährlichen Kosten werden im Ergebnishaushalt im Produktbereich 31310 „Hilfen für Asylbewerber/Flüchtlinge“ für die Folgejahre 2024, 2025 und 2026 in Höhe von je rund 100.000 € dargestellt.