der Marktgemeinde Eiterfeld am Dienstag, 31. Oktober 2023, um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld
| Aktueller Sachstand zur Straßenbaumaßnahme "Bahnhofstraße" im Ortsteil Eiterfeld |
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den aktuellen Sachstand und die dazu gehörigen Entwurfsplanungen zur geplanten Straßenbaumaßnahme „Bahnhofstraße“ im Ortsteil Eiterfeld zur Kenntnis.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“, Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung
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Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Der Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“ Eiterfeld wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zugestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst Flächen in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 12, und entspricht der Übersichtskarte.
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung soll im Bereich des Plangebiets ein bislang als „Sonderbauflächen Einkaufsmarkt, Bestand“ dargestellter Bereich in „Gemischte Bauflächen“ umgewidmet werden, um somit auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung einer gemischten Bebauung bestehend aus einem Wohngebäude im Süden und voraussichtlich einem Bäckerei-Café als nicht störende gewerbliche Nutzung im Norden des Plangebiets im Zuge der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nummer 11 „Glockenbaum“ zu schaffen. Das Planziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bisherigen Darstellung.
zu b)
Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird auf Grundlage der Vorentwurfsunterlagen vom 12.10.2023 zugestimmt.
zu c)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB kann ohne gesonderten Beschluss der Gemeindevertretung über den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt werden.
| Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum", Ortsteil Eiterfeld Beratung und Beschlussfassung
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Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:
zu a)
Abweichend vom Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2022 erfolgt die weitere Aufstellung des Bebauungsplans nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB, sondern im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Die bereits durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gewertet und entsprechend im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt.
zu b)
Die Beschlussempfehlungen vom 12.10.2023 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.
zu c)
Auf Grundlage der Entwurfsunterlagen vom 12.10.2023 wird der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
| Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken (Eiterfelder Baukindergeld II) |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken (Eiterfelder Baukindergeld II) bis zum 31.12.2024 zu verlängern.