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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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16. Sitzung BPU Niederschrift

Auszug aus dem Protokoll der 16. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umwelt­ausschusses

der Marktgemeinde Eiterfeld am Dienstag, 31. Oktober 2023, um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtsgebäudes in Eiterfeld

Aktueller Sachstand zur Straßenbaumaßnahme "Bahnhofstraße" im Ortsteil Eiterfeld

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den aktuellen Sachstand und die dazu gehörigen Entwurfsplanungen zur geplanten Straßenbaumaßnahme „Bahnhof­straße“ im Ortsteil Eiterfeld zur Kenntnis.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“, Ortsteil Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung

  1. über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
  3. über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:

zu a)

Der Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“ Eiterfeld wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zugestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst Flächen in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 12, und entspricht der Übersichtskarte.

Mit der Flächennutzungsplan-Änderung soll im Bereich des Plangebiets ein bislang als „Sonderbauflächen Einkaufsmarkt, Bestand“ dargestellter Bereich in „Gemischte Bau­flächen“ umgewidmet werden, um somit auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung einer gemischten Bebauung bestehend aus einem Wohngebäude im Süden und voraussicht­lich einem Bäckerei-Café als nicht störende gewerbliche Nutzung im Norden des Plan­gebiets im Zuge der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nummer 11 „Glockenbaum“ zu schaffen. Das Planziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 Bau­nutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bisherigen Darstellung.

zu b)

Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird auf Grundlage der Vorentwurfsunterlagen vom 12.10.2023 zugestimmt.

zu c)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB kann ohne gesonderten Beschluss der Gemeindevertretung über den Entwurf der Flächen­nutzungsplan-Änderung durchgeführt werden.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum", Ortsteil Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung

  1. über die Umstellung von der bisherigen Anwendung des beschleu­nigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) auf ein zwei­stufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
  2. über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Halbsatz 2 BauGB sowie der Beteili­gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Halbsatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
  3. über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen wie folgt zu beschließen:

zu a)

Abweichend vom Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2022 erfolgt die weitere Aufstellung des Bebauungsplans nicht als Bebauungsplan der Innen­entwicklung in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB, sondern im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Die bereits durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gewertet und entsprechend im weiteren Bauleit­planverfahren berücksichtigt.

zu b)

Die Beschlussempfehlungen vom 12.10.2023 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.

zu c)

Auf Grundlage der Entwurfsunterlagen vom 12.10.2023 wird der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrund­stücken (Eiterfelder Baukindergeld II)

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken (Eiterfelder Baukindergeld II) bis zum 31.12.2024 zu verlängern.