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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hebesatzsatzung der Marktgemeinde Eiterfeld

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld am 31.10.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

245 %

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

200 %

3.

für die Gewerbesteuer

375 %

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2025.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Eiterfeld, 01.11.2024 — Dana Hauke

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Ort, Datum  —  Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 08.11.2024 im Amtsblatt der Marktgemeinde Eiterfeld öffentlich bekannt gemacht.

Eiterfeld, 08.11.2024  —  Dana Hauke

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Ort, Datum  —  Bürgermeisterin