| April - Oktober | November - März | |
| dienstags | 17.00 - 18.00 Uhr | 16.00 - 17.00 Uhr |
| donnerstags | 16.00 - 18.00 Uhr | 15.00 - 17.00 Uhr |
| samstags | 10.00 - 12.00 Uhr | 10.00 - 12.00 Uhr |
Fallen Kosten für die Benutzung des Wertstoffhofes an?
Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir für verschiedene Materialien Gebühren erheben müssen. Die Gebührenhöhe gilt seit dem Jahr 2007. Die Zahlung der Annahme der gebührenpflichtigen Abfälle erfolgt bargeldlos, d.h. grundsätzlich per EC-Karte.
| Menge | mineralischer Bauschutt | unverwertbare Baurestabfälle | Altholz |
| Kleinstmengen (bis ca. 50 l) (Schubkarre, Mörtelfass, Kofferraumladung) | 3,00 EUR | 6,00 EUR | 4,00 EUR |
| Kleinmengen (50 l bis 250 l) (PKW- Kombi) | 6,00 EUR | 12,00 EUR | 8,00 EUR |
| ab 250 l bis 0,5 (PKW- Kleinanhänger) | 9,00 EUR | 18,00 EUR | 12,00 EUR |
Altpapier aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
pro 0,5 m³ — 5,00 EUR
Liefern Sie die verschiedenen Materialien bitte getrennt voneinander an. Sie vermeiden damit eine zeitraubende und mühsame Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Nicht zuletzt können Sie durch die Vorsortierung Ihrer Abfälle auch Benutzungsgebühren sparen. Sie sollten nur solche Materialien anliefern, die auch am Wertstoffhof angenommen werden. Liefern Sie keinesfalls Sonderabfälle (z.B. Autobatterien, Altöl, Farben, Lacke, o.ä.) an. Solche Abfälle dürfen auf den Wertstoffhöfen aus Sicherheitsgründen nicht entgegengenommen werden. Nutzen Sie hierfür die Sonderabfallsammlung oder den Fachhandel bzw. Werkstätten.
Es besteht auch die Möglichkeit, Kleinelektrogeräte, Batterien und Leuchtmittel kostenlos am Wertstoffhof abzugeben.
Der Wertstoffhof ist eine separate Einrichtung und hat mit dem gemeindlichen Bauhof, der sich an anderer Stelle befindet, nichts zu tun.
Stellen Sie bitte auf keinen Fall Abfälle außerhalb der Öffnungszeiten oder außerhalb des Wertstoffhofes ab!
Wegen den geltenden Beschränkungen zur Corona-Pandemie wird darauf hingewiesen, dass Entsorgungsfahrten auf ein notwendiges Maß zu beschränken sind und dass vor Ort nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden. Außerdem sollten sich die Bürgerinnen und Bürger auf verzögerte Abläufe bzw. zeitliche Verzögerungen einstellen, da nur eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig auf das Gelände des Wertstoffhofs gelassen werden kann. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bauabteilung im Rathaus, Tel. 0 66 72 / 92 99 -24.