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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Sitzung Gemeindevertretung am 03.11.2022

Auszug aus dem Protokoll der 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Markt­gemeinde Eiterfeld am Donnerstag, 3. November 2022, um 19:30 Uhr im Saal des Bürgerhauses

Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für den Planungszeitraum 2022 bis 2023

Aufgrund der Beschlussempfehlungen des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses vom 31.10.2022, TOP 1, und des Ausschusses für Soziales, Kultur und Vereinswesen vom 01.11.2022, TOP 1, wird die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2022/2023 zur Kenntnis genommen.

Der Bedarfsplan 2022/2023 zum Stand 30.06.2022 wird einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012

Der vorgelegte Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld vom 23.08.2012 wird als Gebührensatzung zum 01.01.2023 einstimmig beschlossen.

Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in Leibolz; Vorstellung des Entwurfs und der technischen Daten

Beratung und Beschlussfassung über die Grundlagen der weiteren Planungsarbeit

Der Planungsstand wird auf Grundlage der Pläne Nummer 3.30 Entwurf, Stand 30.09.2022, und Nummer 3.31 Entwurf Lageplan, Stand 30.09.2022, sowie der Vor­stellung und Erläuterung im Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss und Bau- Planungs- und Umweltausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Gemeindevorstands und der Ausschüsse wird mit 22 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme und 5 Enthaltungen wie folgt beschlossen:

-

Für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten, 2. Abschnitt“ ist durch Veröffentlichung Rechtskraft herbeizuführen.

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Auf Grundlage des Planungsstands vom 30.09.2022 soll die weitere Planungsarbeit erfolgen und der Bauantrag ist auf dieser Grundlage vorzubereiten und schnellst­möglich einzureichen.

-

Das Gebäude ist in Holzrahmenbauweise mit einer Dacheindeckung aus Metall-Dachrauteneindeckung zu errichten.

Brandschutztechnische Sanierung des "Hauses Hessisches Kegel­spiel"; Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßige Bereit­stellung von Haushaltsmitteln

Es wird einstimmig beschlossen, die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,00 € zunächst zurückzustellen und den Tagesordnungspunkt an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu verweisen. Der Ausschuss soll kurzfristig eine Vor-Ort-Besichtigung durchführen. Der Tagesordnungspunkt ist dann wieder in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung auf die Tagesordnung zu nehmen.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Bebauungsplan Nummer 25 "Östlich des Eisenacher Wegs, 2. Bau­abschnitt" im Ortsteil Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung

a) über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

b) über den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

zu a)

Die in der Beschlussempfehlungen vom 18.10.2022 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB einstimmig beschlossen.

zu b)

Der Bebauungsplan (Fassung vom 18.10.2022) wird als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB mit Begründung einstimmig beschlossen.

Ergänzungssatzung "Am Ehrenmal", Ortsteil Leimbach

Beratung und Beschlussfassung

a) über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

b) über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

zu a)

Dem Abwägungsvorschlag vom 19.10.2022 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB einstimmig beschlossen.

zu b)

Es wird einstimmig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Grundlage hierfür ist der Satzungsentwurf mit Begrün­dung vom 19.10.2022 incl. Lärmgutachten.

Beratung und Beschlussfassung zur Bewertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und Satzung über die Änderung des Rezesses von Soisdorf vom 08./09.06.1923

Der Bewertung vom 22.09.2022 der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren wird entsprochen und der vorgelegte Entwurf zur Satzung über die Änderung des Rezesses von Soisdorf vom 08./09.06.1923 wird als Satzung zum 01.01.2023 ein­stimmig beschlossen.

Baugebiet "Östlich des Eisenacher Wegs, 2. Bauabschnitt" im Ortsteil Eiterfeld

Beschlussfassung zur Vergabe einer Straßenbezeichnung

Es wird einstimmig beschlossen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Nummer 25, 2. Bauabschnitt „Östlich des Eisenacher Wegs“ gelegene Planstraße im Ortsteil Eiterfeld komplett die Straßenbezeichnung „Dermbacher Weg“ erhält.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Rubrik "Hilfe bei Energie­kosten" an geeigneter Stelle auf der Homepage der Gemeinde, in den Eiterfelder Nachrichten sowie in der Mein-Ort-App anzulegen.

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Thomas Budde, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag.

Dem Antrag wird mit 16 JA-Stimmen bei 12 NEIN-Stimmen zugestimmt.

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.10.2022

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Konzeptstudie zur Sport- und Freizeitanlage "Am Hain" in Eiterfeld unter Einbeziehung des neu erworbenen Grundstücks sowie des bestehenden Hügels an ein ent­sprechendes Planungsbüro in Auftrag zu geben.

Die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Frau Stefanie Klee, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.

Der Antrag wird mit 13 JA-Stimmen bei 15 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.10.2022

Inwieweit hat der heiße und trockene Sommer 2022 die Trinkwasser­reserven in der Marktgemeinde Eiterfeld reduziert?

Wie hoch wurden die Brunnen und Quellen mit der Förderung von Trinkwasser im Sommer 2022 belastet?

Gibt es Prognosen für Trinkwassermengen in den nächsten Jahren?

Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Anfrage.

Herr Erster Beigeordneter Kohlmann beantwortet die Anfrage wie folgt:

Inwieweit hat der heiße und trockene Sommer 2022 die Trinkwasserreserven in der Marktgemeinde Eiterfeld reduziert?

Die Marktgemeinde Eiterfeld hat für das Zutage fördern von Trinkwassermengen aus den aktiven Brunnen und Quellen im Gemeindegebiet eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Entnahme von Grundwasser. Gemäß der genannten Erlaubnisbescheide wurden die entsprechenden und benötigten Wassermengen entnommen. Die Erlaubnisbescheide regeln ausschließlich die Benut­zung des Grundwassers. Eine Bevorratung oder Anhäufung von Grundwasser ist nicht vorgesehen.

Wie hoch wurden die Brunnen und Quellen mit der Förderung von Trinkwasser im Sommer 2022 belastet?

Wie oben bereits ausgeführt hat die Marktgemeinde Eiterfeld Erlaubnisbescheide, in denen die Wasserentnahmemengen geregelt sind. Da die Beurteilung der Wasser­entnahmemengen sich jahreszyklisch fortführt, kann derzeit noch keine Auskunft über die Jahreswasserentnahmemenge 2022 getroffen werden.

Gibt es Prognosen für Trinkwassermengen in den nächsten Jahren?

Hierzu der Verweis auf das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geo­logie (HLNUG) als Fachbehörde für technische, wirtschaftliche Umweltbehörde mit den entsprechenden Fachleuten in den verschiedensten Disziplinen für die Bereiche Wasser, Boden und Luft sowie der Naturschutz relevanten Lebensräume und Arten in Hessen https:///www.hlnug.de/themen/wasser/berichte/monatsberichte. In den wasser-wirtschaftlichen Monatsberichten werden Angaben zur Witterung, zum Grundwasser, zu oberirdischen Gewässern und zu Talsperren in Hessen für den jeweiligen Berichtsmonat gemacht und diese werden in der Mitte des Folgemonats veröffentlicht.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.10.2022

1. Wie sieht es bei Ausfall der Stromversorgung (öffentliches Strom­netz) bzw. vorübergehenden Beeinträchtigungen des Stromnetzes mit der Versorgungsstabilität in der Marktgemeinde Eiterfeld aus?

2. Gibt es entsprechende Katastrophenpläne für den Ausfall der Strom­versorgung?

3. Wie sind sensible (Feuerwehr, Rettungsdienst, Gemeinde, Wasser­versorgung etc.) Bereiche der Gemeinde mit Notstromaggregaten und anderen Strom erzeugenden Maschinen versorgt?

Der Gemeindevertreter, Herr Joachim Nophut, begründet für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag.

Herr Erster Beigeordneter Kohlmann beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1)

Die Verwaltung erarbeitet gerade ein umfangreiches Konzept zur Wiederherstellung der Stromversorgung bei Beeinträchtigungen oder Ausfall. Erste Gespräche wurden bereits mit den Wassermeistern bezüglich der Trinkwasserversorgungssicherheit geführt.

Eine Aufstellung der notwendigen Versorgungspunkte für die Wasserversorgung liegt der Verwaltung inklusive geschätzter Kosten je Standort vor. Nach derzeitigem Stand sind mit Gesamtkosten in Höhe von rund 175.000 € auszugehen. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2023 vorgesehen. An einigen Standorten ist aufgrund der Größe der Notstromaggregate eine bauliche Maßnahme zum Schutz bzw. Einhausung notwendig, da diese Aggregate aufgrund ihres Eigengewichts nicht zum Transport geeignet sind. Diese Kosten sind noch nicht abzuschätzen. Neben der Beschaffung von Notstromaggregaten ist es auch notwendig eine geeignete (manuelle oder auto­matische) Notstromumschaltung vorzusehen, ein Standort für die Lagerung der Aggre­gate sowie ein Standort zur Lagerung des Treibstoffs.

zu 2)

Seit 2000 besteht für die Marktgemeinde Eiterfeld ein Alarm- und Einsatzplan „Gefahr“. Hierin ist die Notstromversorgung im Wasserwerk Arzell geregelt und festgelegt u. A., dass das dort vorhandene Notstromaggregat vierteljährlich durch die Wassermeister in den Testbetreib genommen wird. Da das im Wasserwerk vorhandene Wasser für eine längere Dauer zur Versorgung der Bevölkerung unzureichend ist, wird derzeit an der Erweiterung der externen Stromversorgung im Wasserversorgungsbereich (Tiefen­brunnen, Quellen, Hochbehälter) am Rathaus sowie an den Feuerwehrhäusern ge­arbeitet. Die Information der Bevölkerung wird durch die Feuerwehren sichergestellt. Hierzu wurden alle neu angeschafften Löschfahrzeuge mit entsprechenden Laut­sprechern für Durchsagen ausgestattet.

zu 3)

Das Feuerwehrhaus in Arzell wurde bereits vor fünf Jahren im Zuge des Erweiterungs­baus auf Betreiben des Innenministeriums so umgerüstet, dass jederzeit eine externe Versorgung mittels Notstromaggregats durchgeführt werden kann. Dieses ist dann als Meldekopf für die Bevölkerung vorgesehen. Dort können dann für die Bürgerinnen und Bürger Hilfen der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehren trotz eines Stromausfalls über BOS Funk angefordert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mehrzweckhalle Arzell als Notunterkunft bei Evakuierungsmaßnahmen zu nutzen, da dort Verpflegungsmöglichkeiten, Sanitärräume und Duschen vorhanden sind.

Die Feuerwehren sind grundsätzlich mit stromerzeugenden Maschinen ausgestattet, um ihre Ausrüstung im Bedarfsfall mit Energie versorgen zu können.

Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.10.2022

Sind die bauleitplanerischen Voraussetzungen zum Neubau der Kinder­betreuungseinrichtung gegeben?

Wann ist mit der Einreichung eines Bauantrags zu rechnen, d. h. auch wie weit ist die Planung?

Welche Förderprogramme sollen zur Finanzierung des Projekts genutzt werden?

Der Gemeindevertreter, Herr Klaus-Dieter Rucht, begründet für die CDU-Fraktion die Anfrage.

Herr Erster Beigeordneter Kohlmann beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sind die bauleitplanerischen Voraussetzungen zum Neubau der Kinderbetreuungs­einrichtung gegeben?

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Baugebiet „Hinter den Gärten, 2. Abschnitt“ wurde bisher nicht abschließend veröffentlicht und hat somit noch keine Rechtskraft. Nach intensiven Beratungen ist eine Bebauungsplan-Änderung (betreffend Lage der Erschließungsstraße) nicht erforderlich. Das Grundstück für die geplante Kindertagesstätte soll im Zuge der Straßenplanung (Erschließungsplanung liegt noch nicht vor) so groß wie möglich gehalten werden, dazu sollen auch Böschungsflächen dem Grundstück zugeordnet werden. Für die notwendigen Parkflächen wird ein Bau­grundstück gegenüberliegend an der Erschließungsstraße vorgehalten.

Der Gemeindevertretung wurde für die Sitzung am 03.11.2022 vorgelegt zu be­schließen, für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten, 2. Abschnitt“ durch Veröffent­lichung Rechtskraft herbeizuführen.

Wann ist mit der Einreichung eines Bauantrags zu rechnen, d. h. auch wie weit ist die Planung?

Zwischenzeitlich hat der Fortschritt der Planungsarbeit den Stand der Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, erreicht. Unter dem Vorbehalt der noch zu fassenden Beschlüsse über den Entwurf und die technischen Daten (z. B. Holzrahmenbauweise) könnten die Unterlagen für den Bauantrag zeitnah erarbeitet, zusammengestellt und eingereicht werden.

Welche Förderprogramme sollen zur Finanzierung des Projekts genutzt werden?

Laut Auskunft des Landkreises Fulda gibt es aktuell keine neuen Landes- und Bundes­programme für Investitionen im Kindertagesstättenbau. Die bisherigen Investitions­programme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Bund) und „Kinderbetreuung“ (Land), aus dem die Marktgemeinde Eiterfeld eine Förderung für den An- und Umbau der Kinder­tagesstätte „Panama“ in Arzell erhalten hat, sind überzeichnet und ausgeschöpft. Aus diesem Grund hat die Marktgemeinde Eiterfeld für Arzell anstatt der beantragten 100.000 € lediglich einen Zuschuss in Höhe von 48.256 € erhalten. Für die Markt­gemeinde Eiterfeld besteht für die Kindertagesstätte in Leibolz die Möglichkeit, einen Antrag aus dem Kreisausgleichsstock zu stellen. Nach Ablauf der Antragsfrist (30.09.2023) wird dann vom Kreisausschuss entschieden, wie die Verteilung der Mittel erfolgt. Dies geschieht im Regelfall Anfang Dezember eines Jahres. Die Förderhöhe beträgt maximal 30 %. Die Höhe der Förderung ist aber abhängig von der Anzahl der Anträge und dem Volumen des Kreisausgleichsstocks.

Anfrage der FWG-Fraktion vom 19.10.2022

a) An welchen Standorten hat die Ordnungsbehörde der Markt­gemeinde Eiterfeld ihre Schwerpunkte für Geschwindigkeits­kontrollen gelegt?

b) Kann man ein verändertes Fahrverhalten aus den Geschwindigkeits­kontrollen ableiten?

c) Welche Kosten sind im Zusammenhang mit den Kontrollen der Marktgemeinde entstanden und welche Einnahmen wurden erzielt?

Die Gemeindevertreterin, Frau Anna-Lena Kalb, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.

Herr Erster Beigeordneter Kohlmann beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu a)

Als Schwerpunkte galten die Ortsdurchfahrten der Landesstraßen, eine Gemeinde­straße und insbesondere der Unfallpunkt in Eiterfeld-Ortsmitte (Kreuzung L 3170/L 3380).

zu b)

Durch die Anlieger der Straßen erfolgten positive Rückmeldungen. Daher sind sie in der Regel auch bereit, ihre Grundstücke für Messungen durch den Radartrupp zur Ver­fügung zu stellen. Dieser ist technisch so ausgestattet, dass er in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig messen kann und sogar Motorradfahrer von vorne und gleichzeitig das Kennzeichen von hinten registrieren kann. Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ist jedoch nur ca. vier bis sechs Wochen zum Positiven verändert. Danach fällt die Mehr­zahl der Verkehrsteilnehmer in das alte Verhaltensmuster zurück, so dass danach wieder Messungen durchgeführt werden.

zu c)

Im Zeitraum vom Oktober 2021 bis August 2022 sind Kosten in Höhe von rund 10.000 € entstanden. Im gleichen Zeitraum wurden rund 48.000 € Verwarnungs- und anteilige Bußgelder eingenommen.

Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertre­tung am 3. November 2022

Herr Erster Beigeordneter Kohlmann gibt bekannt:

1. Planfeststellungsverfahren Verdichterstation Reckrod 2

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 sein Einvernehmen zum Vorhaben erteilt. Außerdem wurde die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme sowie die Stellungnahme im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung mit entsprechenden Hin­weisen und Anregungen beschlossen. Vorab wurden die Ortsbeiräte Buchenau/ Branders, Reckrod und Wölf sowie die entsprechenden Ortslandwirte beteiligt.