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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ergänzungssatzung „Am Ehrenmal“ im Ortsteil Leimbach

Hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat am 03.11.2022 die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „Am Ehrenmal“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann nach den Vorschriften des

§ 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils).

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

Durch die Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die beiden Flurstücke 23/3 und 23/4 der Flur 7 in der Gemarkung Leimbach. Lage und Abgrenzung der Ergänzungssatzung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Für die Beurteilung der Lärmbelastung im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung durch Verkehrslärm der L 3171 (Betzenröder Straße) wurde im Juni 2022 ein Gutachten durch den TÜV Hessen erstellt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung und dem Gutachten zur Verkehrslärmbelastung des Plangebietes liegen in der Zeit vom

28.11.2022 bis einschließlich 02.01.2023

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, Zimmer 306 während der allgemeinen Dienststunden jeweils

Montag

von

08:00 - 12:00 Uhr und

13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

von

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

von

08:00 - 12:00 Uhr und

von

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

von

08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Ergänzungssatzung.

Die Planunterlagen können über die Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter:

www.eiterfeld.de -> Amtliches aus Eiterfeld -> aktuelle Bauleitplanung und

● über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/Gemeinden von A-Z

eingesehen werden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld abgegeben werden.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an

marktgemeinde@eiterfeld.de oder

per Telefax an die 06672-9299-11 abgegeben werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

\s

Eiterfeld, den 18.11.2022

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
In Vertretung
gez. Kohlmann
Erster Beigeordneter