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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll der 18. Sitzung der Gemeindevertretung

der Markt­gemeinde Eiterfeld

am Donnerstag, 2. November 2023, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Amts­gerichtsgebäudes in Eiterfeld

Einführung einer Übernachtungssteuer

Die Gemeindevertretung beschließt mit 24 JA-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungs­betrieben (Übernachtungssteuer) mit Wirkung zum 01.01.2024.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Investitions­kredits

Zur Finanzierung von Investitionen im Haushaltsjahr 2023 wird die Aufnahme eines Investitionsdarlehens in Höhe von 2.000.000 € einstimmig beschlossen.

Die Tilgung soll über 20 Jahre erfolgen. Die Tilgung beläuft sich auf jährlich 100.000 €.

Der Zinssatz ist ein Tageszinssatz und beträgt bei einer Zinsbindung von fünf Jahren 3,525 %.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“ im Ortsteil Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung

  1. über die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
  3. über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wird einstimmig beschlossen:

zu a)

Der Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Glockenbaum“ Eiterfeld wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zugestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst Flächen in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 12, und entspricht der Übersichtskarte.

Mit der Flächennutzungsplan-Änderung soll im Bereich des Plangebiets ein bislang als „Sonderbauflächen Einkaufsmarkt, Bestand“ dargestellter Bereich in „Gemischte Bau­flächen“ umgewidmet werden, um somit auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung einer gemischten Bebauung bestehend aus einem Wohngebäude im Süden und voraussicht­lich einem Bäckerei-Café als nicht störende gewerbliche Nutzung im Norden des Plan­gebiets im Zuge der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 11 „Glockenbaum“ zu schaffen. Das Planziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 Bau­nutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bisherigen Darstellung.

zu b)

Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird auf Grundlage der Vorentwurfsunterlagen vom 12.10.2023 zugestimmt.

zu c)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB kann ohne gesonderten Beschluss der Gemeindevertretung über den Entwurf der Flächen­nutzungsplan-Änderung durchgeführt werden.

Bauleitplanung der Marktgemeinde Eiterfeld

Bebauungsplan Nummer 11, 3. Änderung "Am Glockenbaum", Ortsteil Eiterfeld

Beratung und Beschlussfassung

  1. über die Umstellung von der bisherigen Anwendung des beschleu­nigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) auf ein zwei­stufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
  2. über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Halbsatz 2 BauGB sowie der Beteili­gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Halbsatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
  3. über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wird einstimmig beschlossen:

zu a)

Abweichend vom Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2022 erfolgt die weitere Aufstellung des Bebauungsplans nicht als Bebauungsplan der Innen­entwicklung in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB, sondern im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Die bereits durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gewertet und entsprechend im weiteren Bauleit­planverfahren berücksichtigt.

zu b)

Die Beschlussempfehlungen vom 12.10.2023 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Eiterfeld und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Absatz 7 BauGB beschlossen.

zu c)

Auf Grundlage der Entwurfsunterlagen vom 12.10.2023 wird der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sons­tigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrund­stücken (Eiterfelder Baukindergeld II)

Es wird einstimmig beschlossen, die Richtlinie zur Förderung von Familien beim Erwerb von privaten Baugrundstücken (Eiterfelder Baukindergeld II) bis zum 31.12.2024 zu ver­längern.

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 (Windparkvorhaben Schenklengsfeld I und II)

Es wird einstimmig beschlossen, die Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 (Windparkvorhaben Schenk­lengsfeld I und II) abzuschließen. Nach Beschlussfassung obliegen die abschließenden Schritte dem Gemeindevorstand.

Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2023

Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Eiterfelder Unternehmen einmal jährlich kostenlos mit einer ganzseitigen Anzeige in den Eiterfelder Nachrichten präsentieren können, um auf ihr Potential aufmerksam zu machen.

Die Gemeindevertreterin, Frau Sophia Sudbrock, begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.

Nach der Beratung wird der Antrag von der CDU-Fraktion zurückgenommen.

Anfrage der FWG-Fraktion vom 18.10.2023

Sachstand: Ruhewald Eichberg in der Gemarkung Ufhausen

Die Gemeindevertreterin, Frau Yvonne Hohmann, begründet für die FWG-Fraktion die Anfrage.

Herr Bürgermeister Scheich beantwortet die Anfrage wie folgt:

a) Wie ist der derzeitige Planungsstand für den Ruhewald Eichberg und welche Maß­nahmen wurden bislang unternommen?

Die gemeindlichen Gremien hatten die Verwaltung beauftragt, die Friedhöfe der Markt­gemeinde Eiterfeld hinsichtlich ihrer Eignung zur Einführung alternativer Bestattungs­formen zu bewerten. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob ein Waldstück im Eigentum der Gemeinde zum Anlegen eines Friedwalds geeignet wäre.

Daraufhin wurde für das Waldstück „Am Eichberg“ in der Gemarkung Ufhausen eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Bauleitplanung durchgeführt und im weiteren Fortgang durch das beauftragte Büro Landschafts- und Objektplanung Dipl.-Ing. agr. Barbara Leister ein Maßnahmenplan erstellt. Am 25.04.2023 fand mit Behörden-, Kommunal­vertretern, dem Planungsbüro und der Verwaltung ein Ortstermin zur Vorstellung des vorgenannten Maßnahmenplans und der Auswahl der in Frage kommenden Bäume als Bestattungsbäume statt. Daraufhin wurden ein Vermessungsbüro mit dem Einmessen der festgelegten 150 Bäume und einer Grenzfeststellung beauftragt. Die entsprechen­den Unterlagen (Baumübersichtsplan) liegen der Bauabteilung vor. Zwischenzeitlich hat der gemeindliche Bauhof die erforderlichen Baummarken mit Nummern für die ein­deutige und dauerhafte Kennzeichnung bestellt und angebracht. Gleichfalls hat der gemeindliche Bauhof die Grenzpunkte dauerhaft mittelsgeeigneten Pfählen sichtbar gekennzeichnet.

b) Wann kann mit einer Belegung als Ruhestätte gerechnet werden?

Mit einer Belegung als Ruhestätte kann auf Grund der immer noch hohen Auslastung der Planungsbüros/Fachunternehmen frühestens Ende 2024/Anfang 2025 gerechnet werden.

Bekanntgaben des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertre­tung am 2. November 2023

1. Neuanschaffung Spielgerät für den Kinderspielplatz in Dittlofrod

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 den Auftrag für die Liefe­rung eines Spielgeräts (Sechseckturm mit Dach, Netz und Rutsche) an den wirtschaft­lichsten Bieter bei einer Angebotssumme von rund 10.900 € erteilt. Das vorhandene Multifunktionsgerät wurde in der Vergangenheit des Öfteren instandgesetzt und die in Zukunft notwendigen Arbeiten werden als unwirtschaftlich erachtet.

2. Digitales Bauamt

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Lieferung von Hardware für das Projekt „Digitales Bauamt“ aus dem Förderprojekt „Starke Heimat Hessen“ bei einer Brutto­angebotssumme von rund 19.300 € erteilt. Der Kern des Projekts „Digitales Bauamt“ liegt in der Digitalisierung der kommunalen Bauämter des Landkreises Fulda sowie der Optimierung von Arbeitsprozessen zwischen dem Fachdienst Bauen und Wohnen beim Landkreis Fulda, den kommunalen Bauämtern und der Öffentlichkeit. Es sollen für den elektronischen Datenaustausch ein ganzheitlich digitaler Workflow ohne Medienbrüche entstehen. Über das Förderprojekt für smarte Kommunen und Regionen im Programm „Starke Heimat Hessen“ werden 90 % der Kosten übernommen. Der Eigenanteil in Höhe von 10 % wird vom Landkreis Fulda getragen. Somit ergibt sich eine 100 %ige Förderung für die Marktgemeinde Eiterfeld.

Darüber hinaus wurde der Auftrag für die Digitalisierung von Grundstücksakten des gemeindlichen Bauamts an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 31.000 € erteilt. Vorgesehen ist die Digitalisierung von über 60 lfdm Grundstücksakten der Markt­gemeinde Eiterfeld. Vorab sind die umfangreichen Unterlagen zu sichten und zu sor­tieren. Nach dem Einscannen sind die Daten in das bestehende Dokumentenmanage­ment-System zu integrieren.

3. Abbruch einer Scheune in Oberweisenborn

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 den Auftrag für die Ausfüh­rung der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten einer Scheune in Oberweisenborn an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 19.000 € erteilt.

Beim Planungsgebiet handelt es sich insgesamt um ein gemeindliches Grundstücks­areal mit einer Gesamtgröße von 1.915 m². Zielsetzung ist die Erstellung eines Konzepts für die innerörtliche Bebauung mit entsprechender Erschließung

4. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zur Entsorgung von Sieb- und Rechengut sowie Sandfanggut von den Kläranlagen

Aufgrund von neuen rechtlichen Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Getrennthaltung von Abfällen sowie die Vermischung von verschiedenen Abfallarten gesetzlich vorgegeben. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Entsorgung von Sieb- und Rechengut von den Kläranlagen an die Firma BVE Dienstleistungen GmbH, Heilbad Heiligenstadt, zu erteilen. Die jährlichen Kosten für die Entsorgung betragen ca. 10.000 €.

5. Umsetzung von gemeindlichen Ausgleichsmaßnahmen wegen arten- und naturschutzrechtlicher Kompensation von kommunalen Baugebieten

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 den Auftrag für die Um­setzung von gemeindlichen Ausgleichsmaßnahmen (incl. der Fertigstellungspflege für drei Jahre) an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von rund 57.000 € erteilt.

6. Umrüstung Sirenensteuergeräte

Durch den Einbau von Sirenensteuergeräten am 16. und 17.10.2023 in allen 14 Sirenenstandorten der Marktgemeinde Eiterfeld wurde die Migration der Sirenenalarmie­rung in den Digitalfunk abgeschlossen. Die Kosten für die Umrüstung der Sirenenstand­orte betragen rund 23.000 € und für die jährlichen Wartungskosten sind ca. 2.300 € zu berücksichtigen. Die Sirene wird per Funk durch die Leitstelle ausgelöst und es stehen nunmehr verschiedene Alarmarten zur Verfügung.

7. Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsgesetz zum Windpark Buchenau II

Mittlerweile hat das Regierungspräsidium Kassel den Genehmigungsbescheid zur Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen bei einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Gesamthöhe von 250 m und einer Nenn­leistung von 7,2 MW erteilt. Das versagte gemeindliche Einvernehmen wurde durch die Genehmigungsbehörde ersetzt. Nach § 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffent­lichen Sicherheit. Im vorliegenden Fall stehen die Belange des Denkmalschutzes des­halb zurück, so das Regierungspräsidium Kassel.

8. Aktuelles Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsgesetz zum Windpark Ufhausen

Aktuell erfolgt die Vollständigkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von drei Windenenergieanlagen in der Gemarkung Ufhausen.

9. Digitale Dorflinde

Um in den gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen, wurde das hessische WLAN-Förderprogramm „Digitale Dorflinde“ beantragt. Alle Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrhäuser sowie der Badepark in der Markt­gemeinde Eiterfeld wurden mit den "Digitalen Dorflinden" ausgestattet, um den Bürge­rinnen und Bürgern einen kostenfreien Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. An insgesamt 17 Standorten wurden 24 Dorflinden bzw. Hotspots in Betrieb genommen.

Seit September 2018 wurden in Hessen mehr als 3.300 Hotspots bewilligt und über 2.600 Dorflinden sind bereits am Netz. Insgesamt haben über 240 Kommunen in Hessen den Förderbescheid erhalten.

Grundsatzbeschluss Flüchtlingsunterbringung

Es wird mit 26 JA-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung wie folgt beschlossen:

  1. Zur Schaffung von Unterkunftsplätzen für das perspektivische Aufnahmesoll von bis zu 3 % (3,5 %) der Einwohnerzahl der Marktgemeinde Eiterfeld wird die Errichtung einer Containeranlage für die Unterbringung von bis zu 42 Personen angestrebt. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Planungen in Absprache mit dem Landkreis Fulda zu betreiben.

  2. Als Standort für die Errichtung der Containeranlage ist das Grundstück „Reckröder Straße 5“ in Eiterfeld vorgesehen. Als Alternativstandort bietet sich der Festplatz in Buchenau an. Hierzu erfolgt die Einbindung der Ortsbeiräte.

  3. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, außerplanmäßige Ausgaben für die inves­tiven Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 100 HGO in Höhe von bis zu 600.000 € im Finanzhaushalt einzugehen.

  4. Über die Vergabe des Auftrags zur Lieferung und zum Aufbau der Containeranlage entscheidet der Gemeindevorstand nach Vorliegen der vertraglichen Gestaltung mit dem Landkreis Fulda gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot. Gleiches gilt für die Vergabe von Aufträgen für die Erschließungsmaßnahmen wie auch weitere Maß­nahmen zur Herrichtung der Anlage.

  5. Erträge und Aufwendungen für die laufenden jährlichen Kosten werden im Ergebnis­haushalt im Produktbereich 31310 „Hilfen für Asylbewerber/Flüchtlinge“ für die Folgejahre 2024, 2025 und 2026 in Höhe von je rund 100.000 € dargestellt.