Aktuell häufen sich die Beschwerden darüber, dass Hunde im Bereich des Rastplatzes Soisbergblick in Soisdorf und auch auf Gehwegen in vielen anderen Ortsteilen der Marktgemeinde Eiterfeld ihr Geschäft verrichten, ohne, dass die Tierhalter diese Verschmutzungen beseitigen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Marktgemeinde Eiterfeld (Eiterfelder Straßenordnung) hat der Halter oder Führer eines Hundes oder eines anderen Tieres dafür Sorge zu tragen, dass diese ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Grünflächen oder öffentlichen Anlagen verrichten. Die Tierhalter sind ebenfalls nach dem Hessischen Abfallgesetz zur Beseitigung der Exkremente ihrer Tiere verpflichtet. Verunreinigte Flächen sind demnach angemessen zu reinigen.
Die Verunreinigungen von Gehwegen, Grünstreifen und anderen öffentlichen Flächen durch Hundekot stellen eine ordnungswidrige Handlung dar.
Daher haben Hundehalter, die dem Ordnungsamt benannt werden, mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen.