Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers für
die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld
Vom Wahlvorschlag 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) hat Herr Sebastian Klinzing, Treischfeld, Soisdorfer Straße 22, 36132 Eiterfeld sein Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt.
Gemäß § 34 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags an seine Stelle.
Ich stelle daher fest, dass vom Wahlvorschlag 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Herr Fabian Sauer, Dittlofrod, Körnbacher Straße 12, 36132 Eiterfeld nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25-27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Str. 2, 36132 Eiterfeld einzureichen.
Eiterfeld, den 15. November 2024