Im Flurbereinigungsverfahren Hünfeld B84 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie nachstehend angegeben festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen so festgestellt, wie sie in der, den Anhörungstermin ersetzenden Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ab dem 22.08.2022 erläutert worden sind und am
30.08.2022 von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr, am
31.08.2022 von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie am
01.09.2022 von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr
im Vereinshaus Roßbach, Weinbergstraße 5A, 36088 Hünfeld ausgelegen haben.
Auf Grund begründeter Einwendungen wurden die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt geändert:
| Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstück | Nutz.-art | Änderung |
| Hünfeld | Roßbach | 9 | 14/1 | A | Rücknahme des Wertkorrektur- merkmals „Leitungsrecht“ |
Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen während der Widerspruchsfrist beim Amt für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde-, Washingtonallee 1, 36041 Fulda, Raum 2.18 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgt eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einer, den Anhörungstermin ersetzenden Online-Konsultation erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Begründete Einwendungen wurden behoben.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Hünfeld und Burghaun sowie in den angrenzenden Gemeinden Eiterfeld, Rasdorf und Nüsttal öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1652 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Washingtonallee 1, 36041 Fulda
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse http://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 14.11.2022