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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

- Flurbereinigungsbehörde -

Gz.: 2-FD-05-16-52-01-B-0004#008
Flurbereinigungsverfahren Hünfeld B84
Verfahrens-Nr.: UF 1652
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Hünfeld B84 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie nachstehend angegeben festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen so festgestellt, wie sie in der, den Anhörungstermin ersetzenden Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ab dem 22.08.2022 erläutert worden sind und am

30.08.2022 von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr, am

31.08.2022 von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie am

01.09.2022 von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

im Vereinshaus Roßbach, Weinbergstraße 5A, 36088 Hünfeld ausgelegen haben.

Auf Grund begründeter Einwendungen wurden die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt geändert:

Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen während der Widerspruchsfrist beim Amt für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde-, Washingtonallee 1, 36041 Fulda, Raum 2.18 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgt eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einer, den Anhörungstermin ersetzenden Online-Konsultation erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Begründete Einwendungen wurden behoben.

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Hünfeld und Burghaun sowie in den angrenzenden Gemeinden Eiterfeld, Rasdorf und Nüsttal öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1652 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Fulda

- Flurbereinigungsbehörde -

Washingtonallee 1, 36041 Fulda

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse http://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 14.11.2022

Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
(LS)
Im Auftrag
gez. Pardun
(Abteilungsleiter)