| Eichhof 202m über NN | Alh.-Niedergude285m über NN | |
| Niederschläge (mm) | 34,4 | - |
| Lufttemperatur (°C) min/max | -7,7 / 15,0 | - / 16,2 |
| Bodentemperatur (°C) in 5 cm Tiefe am 20.11. | 4,1 | - |
Mit Änderung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 28.05.2018 wurden für die Landwirtschaft wichtige Abstandsregeln zu Gewässern neu definiert. Gemäß § 23 (2) Nr.1. HWG war der Einsatz und die Lagerung von Dünge-und Pflanzenschutzmitteln in einem Bereich von vier Metern ab Böschungsoberkante bereits mit Inkrafttreten der Änderung des HWG untersagt. Gemäß § 23 (2) 2. HWG ist nunmehr auch das Pflügen in diesem Bereich seit dem 01.01.2022 verboten.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Oberirdische Gewässer ständig oder zeitweilig in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser (§ 3 Satz 1 Nr. 1 WHG). Ein Gewässer verliert seine Eigenschaft als oberirdisches Gewässer gem. § 1 Abs. 1 HWG auch durch zeitweiliges Trockenfallen nicht. Es handelt sich dann um ein periodisches oder episodisches Fließgewässer. Der Gewässerrandstreifen dient hierbei der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses und der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Durch die o. g. Regelungen sollen diese Funktionen gesichert werden. Zur Orientierung, ob es sich im konkreten Fall um ein Gewässer handelt, wird auf das sogenannte Geoportal Hessen (Geoportal.hessen.de) verwiesen. Hier sind die Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung dargestellt.
Für Rückfragen steht auch die Untere Wasserbehörde beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Verfügung, Gerd Myketin 06621-87 2240
Hinweis:
Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.
Zudem steht Ihnen für die landwirtschaftliche Beratung und zu Fragen zum Grundwasserschutz Herr Pfister unter der Telefonnummer 06623/933-420 zur Verfügung.