Der Ortsbeirat Buchenau (Branders), Giesenhain lädt alle Wahlberechtigen der Orte Buchenau, Branders, Giesenhain zu einer gemeinsamen - öffentlichen Versammlung am
Freitag, den 28.11.2025 um 19.30 Uhr
in den Versammlungs - Sitzungsraum Ortsbeirat 1. OG
im DGH Buchenau
ein.
Wählbarkeit ist nach §32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Alle Bewerber/innen müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt ohne einen Wohnsitz haben.