Bei der Marktgemeinde Eiterfeld sind folgende Stellen als
| a) | ab 01.05.2023 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 24,0 Stunden, |
| befristet bis 31.10.2024 | |
| b) | ab 01.07.2023 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20,0 Stunden, |
| befristet bis 30.09.2025 |
zu besetzen, mit guter Aussicht auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung.
Wir suchen Persönlichkeiten, die sich wertschätzend und wertorientiert für Kinder und ihre persönliche Entwicklung engagieren sowie kooperativ mit dem Team die Konzeption der Einrichtung weiter gestalten und umsetzen. Dazu sind Engagement, Offenheit und Fachkompetenz wichtige Voraussetzungen. Ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft ist selbstverständlich.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S8a TVöD. Daneben gewähren wir die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Die Stellen sind grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Bewerber (d/m/w) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Interessenten (d/m/w), die eine staatliche Anerkennung als Erzieher (d/m/w) nachweisen können und die geforderten Voraussetzungen erfüllen, richten bitte ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweis usw.) bis spätestens 23. Dezember 2022 an den
Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld
Haupt- und Personalamt
Fürstenecker Str. 2
36132 Eiterfeld
Eiterfeld, 02.12.2022
Es wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie und ohne Bewerbungsmappen, Hefter o. Ä. einzureichen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt aus Kostengründen nicht. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.