Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915) und des § 58 Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld in ihrer Sitzung am 03.11.2022 die nachstehende Satzung über die Änderung des Rezesses von Soisdorf beschlossen:
Der in § 9 im Rezess (AZ Littr. S Nr. 232) unter der laufenden Nummer 135 aufgeführte Weg in der Gemarkung Soisdorf, Flur 9, Flurstück 91 mit einer Gesamtfläche von 1.337 qm verliert für eine Teilfläche von voraussichtlich 586 qm seine Eigenschaft als Weg und wird eingezogen. Für die Beibehaltung der Wegeteilfläche besteht kein öffentliches Interesse mehr. Die Lage geht aus dem beigefügten Plan hervor, der Bestandteil dieser Satzung wird.
Diese Satzung zur Änderung des Rezesses Soisdorf tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Eiterfeld, 03.11.2022
Vorstehende Satzung zur Änderung des Rezesses Soisdorf vom 03.11.2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eiterfeld, 02.12.2022