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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verschmutzungen durch Hundekot in Oberweisenborn und Eiterfeld

Aktuell häufen sich beim Ordnungsamt die Beschwerden über die Vereunreinigungen von Gehwegen, Grünstreifen und anderen öffentlichen Flächen in Oberweisenborn und Eiterfeld. Die einzelnen Anlieger führen Klage darüber, dass Hunde im öffentlichen Bereich ihr Geschäft verrichten, ohne, dass die Tierhalter die Verschmutzungen beseitigen.

Gemäß § 8 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Marktgemeinde Eiterfeld (Eiterfelder Straßenordnung) hat der Halter oder Führer eines Hundes oder eines anderen Tieres dafür Sorge zu tragen, dass diese ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Grünflächen oder öffentlichen Anlagen verrichten. Die Tierhalter sind ebenfalls nach dem Hessischen Abfallgesetz zur Beseitigung der Exkremente ihrer Tiere verpflichtet. Verunreinigte Flächen sind demnach angemessen zu reinigen.

Durch das Ordnungsamt wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sobald Tierhalter gegen die Eiterfelder Straßenordnung verstoßen. Diese Tierhalter haben mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50,00 € zur rechnen.